Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa/sn, 18:33 Uhr, 01.04.2004

Innenminister reagiert auf interne Ermittlungen - Thema im Landtag

 
Dresden (dpa/sn) - Innenminister Horst Rasch (CDU) hat mit ersten personellen Konsequenzen auf den internen Ermittlungsbericht zu Unregelmäßigkeiten in der Landespolizeischule Bautzen reagiert. Ein leitender Beamter sei mit einem Dienstverbot belegt, ein weiterer Angestellter versetzt worden, sagte Rasch am Donnerstag. Details nannte er aus datenrechtlichen Gründen nicht. Nach Informationen der SPD-Landtagsfraktion wurde Schulleiter Gerd Ley vom Dienst suspendiert. Dessen Rechtsanwalt Detlef Grammich bestätigte den Fall bis zum Abend nicht, weil seinem Mandanten bis dahin schriftlich nichts vorgelegen habe.

Der Landtag befasst sich auf Antrag der Opposition am (morgigen) Freitag in einer Sondersitzung mit diesen und weiteren Fällen, die die Situation in der Polizei betreffen. PDS und SPD sehen wegen der anhaltenden Debatte um die Polizei die innere Sicherheit gefährdet. Zudem wird Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) und seinem Innenminister Untätigkeit vorgeworfen. Mit einem dringlichen PDS- Antrag soll der Regierungschef aufgefordert werden, den Innenminister zu entlassen. Die SPD will die Amtsführung Milbradts missbilligen lassen. Die CDU-Mehrheitsfraktion hat bereits die Ablehnung signalisiert.

Offen blieb auch, was nach dem internen Zwischenbericht der «Ermittlungseinheit Sonderfälle» den Mitarbeitern der Schule konkret angelastet wird. Im Vorfeld war bekannt geworden, dass in der Schule unzulässig Vereinsarbeit erledigt wurde. Es kursieren zudem Gerüchte, wonach es eine Vermischung von dienstlichen und privaten Belangen gegeben haben soll. Per Gerichtsbeschluss war dem Innenministerium am Dienstag auf Antrag von Leys Anwalt untersagt worden, Details aus dem Ermittlungsbericht an Dritte weiterzugeben. Der Zwischenbericht war am Mittwoch dem Innenminister übergeben worden.

Nach Angaben von Rasch wird die Auswertung des Berichtes noch einige Zeit in Anspruch nehmen. «Es muss Luft an ein Geflecht von Beziehungen, die dem Dienst nicht zuträglich sind», sagte der Minister. Die Betroffenen selbst seien von dem internen Ermittler nicht befragt worden, sagte Rasch. Das sei nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zulässig. Selbstverständlich könnten Anhörungen nachgeholt werden. Die Schule wird im Zuge der umstrittenen Polizeireform ihre Eigenständigkeit verlieren.

In einem zweiten Fall haben die Prüfungen des Sonderermittlers nach Angaben von Rasch die Vorwürfe «im wesentlichen» bestätigt. Dabei geht es um einen Referatsleiter im Innenministerium, der im Februar vom Dienst suspendiert worden war. Der Mann soll 1998 bis 2002 unzulässig während der Arbeitszeit für einen von ihm geleiteten Verein tätig gewesen sein und die Infrastruktur des Ministeriums genutzt haben. Dessen Anwalt Volker Backs widersprach dieser Darstellung. Sein Mandant habe «mit bewusster Billigung und in voller Kenntnis des Ministeriums» seine ehrenamtliche Tätigkeit wahrgenommen, sagte Backs dem MDR-Sachsenspiegel. Dafür gebe es aktenkundige Belege.

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