Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 16.08.2004
Gemeinde hat wohl etwas panikartig reagiert“
Anwalt von Nicolaus (CDU) weist Vorwürfe zurück
Dresden/Zwickau. In der Affäre um den angeblichen Missbrauch von Fluthilfegeldern hat der Anwalt der CDU-Landtagsabgeordneten Kerstin Nicolaus alle Vorwürfe zurück gewiesen. Rechtsanwalt Stefan Heinemann sagte der SZ, er werde in dieser Woche eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft abgeben.
Nicht jeder Fehler, den die Verwaltung beim Wiederaufbau nach der Flut begangen habe, ziehe automatisch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. „Vorwerfbares Verhalten kann ich bei Frau Nicolaus nicht erkennen.“
Er berief sich auch darauf, dass die Projekte, die Nicolaus als ehrenamtliche Bürgermeisterin für ihre Gemeinde beantragt habe, von den zuständigen Stellen bewilligt worden seien. Die Verantwortung liege deshalb nicht bei der Politikerin, sondern bei den übergeordneten Stellen. Der vorübergehend verhängte Stopp von Bauarbeiten sei nach einer erneuten Überprüfung inzwischen wieder aufgehoben worden, sagte Heinemann.
Gegen die Rückzahlung von 60 000 Euro durch die Gemeinde Hartmannsdorf habe Nicolaus inzwischen Widerspruch eingelegt. Heinemann: „Die Gemeinde hat wohl etwas panikartig reagiert.“
Nach Darstellung des Anwalts hatte die Gemeinde bereits vor dem Hochwasser im August 2002 beschlossen, den Feldweg am Grundstück der Landtagsabgeordneten in eine kommunale Straße umzuwandeln, weil dieser schon immer öffentlich genutzt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft prüft im Fall Nicolaus unter anderem den Vorwurf des Betrugs und der Untreue. Der Privatweg war mit öffentlichen Mitteln nach der Flut für fast 70 000 Euro zu einer Straße ausgebaut worden. Per Notarvertrag war der Weg im Mai 2003 – also ein Jahr nach dem Hochwasser – in kommunale Hände übergeben worden. Der Staatsanwaltschaft Zwickau standen nach eigenen Angaben bisher nur die Prüfberichte des Landesrechnungshofs zur Verfügung. Jetzt wollen die Ermittler auch die Unterlagen des Regierungspräsidiums auswerten. (SZ/lot)