Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 14:54 Uhr, 11.01.2005

Sachsen LB-Tochter MDL unterliegt vor Oberlandesgericht

 
Leipzig/Dresden (ddp-lsc). Die Leasing-Tochter der Landesbank Sachsen (Sachsen LB), die Mitteldeutsche Leasing AG (MDL), hat vor dem Oberlandesgericht Dresden eine herbe Schlappe erlitten. Die Richter gaben am Dienstag einer Anfechtungsklage des MDL-Miteigentümers IIL GmbH statt und hoben damit die Kapitalerhöhung von 2003 auf. Gleichzeitig wurden mit dem Urteil Entlastungen beziehungsweise verwehrte Entlastungen des Vorstandes von 2002 für nichtig erklärt. Zur Begründung erklärten die Richter, die MDL habe gegen das Aktiengesetz verstoßen und Mitteilungsfristen nicht eingehalten sowie Dokumente rückdatiert.

Der Sprecher der Sachsen LB, Frank Steinmeyer, sagte auf ddp-Anfrage, die Bank denke über eine Revision beim Bundesgerichtshof nach. Es sei jetzt noch zu früh, die konkreten Konsequenzen aus dem Urteil für die Bank und die MDL ableiten zu können. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Die MDL gehört zu 51 Prozent der Sachsen LB und zu 49 Prozent der IIL. Streitgegenstand waren zwei Hauptversammlungsbeschlüsse aus dem Jahr 2003, die mit der Sachsen-LB-Mehrheit gefasst worden waren. Darin wurde für das Jahr 2002 dem IIL-Vertreter im MDL-Vorstand die Entlastung verweigert, dem Sachsen-LB-Vertreter diese jedoch erteilt. Außerdem wurde eine Kapitalerhöhung der MDL gegen die Stimmen der IIL um 500 000 auf 5,5 Millionen Euro beschlossen.

Der Streit konzentrierte sich in erster Linie auf die Wahrung der Mitteilungspflichten. Diese seien zwar von beiden Eigentümern nicht eingehalten worden, urteilte das Gericht, die MDL habe jedoch nicht klar darlegen können, das eine vom 15. April 2003 datierende Mitteilung wirklich von jenem Tage stammt. Auch die unglaubhaften Aussagen eines Zeugen, leitender Angestellter der Sachsen LB, legen nach Einschätzung des Gerichts nahe, dass das Dokument vordatiert wurde.

ddp/lmh/kfr
111454 Jan 05