Karl Nolle, MdL
Industrie- und Immobilien-Leasing GmbH, Traubinger Straße 35, 82327 Tutzing,, 18.01.2005
Die MDL AG und die hinter ihr stehende Sachsen LB haben sämtliche Prozesse gegen die IIL GmbH verloren
Die IIL ruft die Sachsen LB auf, ihr destruktives Verhalten einzustellen und mit unbelasteten Personen ihre Verantwortung als Mehrheitsaktionärin der MDL wieder wahrzunehmen, um von dieser und dem Land Sachsen weiteren Schaden fernzuhalten.
Tutzing, 18. Januar 2005. In gleich zwei wichtigen Gerichtsverfahren um die Mitteldeutsche Leasing AG (MDL) hat das Oberlandesgericht Dresden am 11. Januar gegen die MDL und damit mittelbar auch gegen die Sachsen LB entschieden.
Im Gesellschafterstreit um die Rechtmäßigkeit einer Kapitalerhöhung auf 5,5 Millionen Euro folgte das höchste Zivilgericht im Freistaat Sachsen dem Kläger und Minderheitsgesellschafter (49%), der IIL Industrie- und Immobilienleasing GmbH (IIL), in vollem Umfang, indem es eine von der Sachsen LB betriebene Kapitalerhöhung für nicht rechtens erklärte (AZ: 2 U 1728/04). Ferner erklärte es die von der Sachsen LB ebenfalls betriebene Verweigerung der Entlastung des ehemaligen MDL-Vorstands und jetzigen IIL-Geschäftsführers, Ludwig M. Hausbacher, für nichtig. Eine weitere Niederlage musste die Sachsen LB dadurch einstecken, dass die Entlastung ihres Vorstandsmitglieds Rainer Fuchs als MDL-Aufsichtsratsvorsitzender ebenfalls für nichtig erklärt wurde.
Pikant ist die Begründung des Oberlandesgerichts: So habe die MDL nicht beweisen können, dass eine von der Sachsen LB auf den 15.04.2003 datierte Mitteilung tatsächlich bereits im April 2003 gefertigt worden sei. Vielmehr sprächen alle Begleitumstände dafür, "dass die auf den 15.04.2003 lautende Mitteilung rückdatiert" sei. Zu der Aussage eines von der Sachsen LB ins Feld geführten Zeugen meinte das Oberlandesgericht, dass dessen deutlich selektives Erinnerungsvermögen "Ausfluss eines Zwiespaltes zwischen falsch verstandener
Loyalität" gegenüber der Sachsen LB und den Wahrheitspflichten gewesen sei. Deutlicher hätte das Oberlandesgericht, welches seine Auffassung sogar in einer Pressemitteilung ausdrücklich kundtat, seine Einschätzung des prozessualen Verhaltens der für die Sachsen LB Handelnden kaum zum Ausdruck bringen können.
In einem weiteren Verfahren (AZ.: 2 U 1114/04) ging es um das gravierende und kostspielige Fehlverhalten von Frau Braun bei Leasinggeschäften mit der Autovermietung Sixt. Hier stellte das Gericht fest, dass behauptete Ansprüche der MDL gegen Herrn Hausbacher nicht bestehen.
Mit diesen beiden Urteilen ist die Strategie der Sachsen LB, über eine Kapitalverwässerung und die Zerstörung jeglichen Neugeschäfts und damit des künftigen wirtschaftlichen Erfolgs, den Minderheitengesellschafter IIL aus der MDL zu drängen, gescheitert.
Heute nun forderte Ludwig M. Hausbacher die Sachsen LB auf, ihr bisheriges destruktives Verhalten einzustellen und ihre Verantwortung als Mehrheitsaktionär der MDL wieder wahrzunehmen. Die im Kern gesunde MDL müsse nun revitalisiert werden und das Neugeschäft wieder aufnehmen. Für einen solchen Neuanfang sollte ein befähigtes und unbelastetes Vorstandsteam eingesetzt sowie der von der Sachsen LB benannte AR-Vorsitzende, Rainer Fuchs, umgehend abgesetzt werden. Nur dann könne die MDL als ein kräftiges und erfolgreiches Finanzunternehmen am Standort Leipzig wieder Arbeitsplätze schaffen und seinen Teil dazu beitragen, dass das zur Zeit miserable Rating der Sachsen LB wieder positiver werde.
Es sei an der Zeit, dass die Sachsen LB nicht nur in Dublin, sondern auch in Leipzig wieder Geschäft und Arbeitsplätze vermehre. Niemandem, schon gar nicht der um ihre Zukunft bangenden, unverkäuflichen und existenzbedrohten Sachsen LB, nutze es, wenn diese den Streit um die MDL immer wieder neu beginne.
Die Eigentümer und Aufsichtsgremien der Sachsen LB, vertreten durch den sächsischen Finanzminister, Dr. Horst Metz, werden aufgefordert, bei dieser für ordentliche und rechtskonforme Verhältnisse zu sorgen und die personelle Erneuerung an der Spitze der MDL zu befördern. Die rechtlichen Folgerungen aus der Entscheidung des OLG sind vorhersehbar: Die Führung der MDL sowie das Vorstandsmitglied der Sachsen LB, Rainer Fuchs, müssen mit einer Strafverfolgung wegen versuchten Prozessbetruges (Rückdatierung eines Schreibens) und Anstiftung zur Falschaussage rechnen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen bereits; auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist über die Zustände unterrichtet.
Auf Seiten der IIL wird zur Zeit die Höhe des ihr durch das Verhalten der bei der Sachsen LB Handelnden entstandenen Schadens errechnet. Die IIL geht derzeit auf der Grundlage einer einschlägigen unabhängigen gutachtlichen Stellungnahme eines bekannten Wirtschaftsprüfungsinstitutes vom 20.12.2004 davon aus, dass sich der Wert ihres MDL-Anteils durch das Handeln der bei der Sachsen LB Verantwortung Tragenden seit dem 31.12.2002 um ca. 100 Mio. Euro vermindert hat.
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V.i.S.d.P.: Industrie- und Immobilien-Leasing GmbH, Traubinger Straße 35, 82327 Tutzing, Dipl.-Kfm. Andreas Waldow, Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragter