Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 05.04.2005

Steuerzahlerbund schlägt Diätenhöhe von 7500 Euro vor

 
Dresden. Die Vorschläge zur Diäten-Reform gehen nicht weit genug. Zu diesem Urteil kamen gestern die Experten bei einer Anhörung im Landtag in Dresden. Nahezu einhellig sprachen sie sich gegen eine populistische Debatte über die Höhe der Bezüge aus. Die Parlamentarier müssten finanziell so gestellt werden, dass sie ihre Mandat unabhängig und frei von wirtschaftlichen Zwängen ausüben können. Dies gelte auch für die Altersversorgung. Vor allem müsse transparent über die Gelder entschieden werden.

Auf Ablehnung stieß der NPD-Gesetzentwurf. Die Rechtsextremen wollen die Diät jährlich neu errechnen lassen, indem ein durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Sachsen mit 1,95 multipliziert wird. Der Dresdner Jura-Professor Jochen Rozek hält die Automatik für "verfassungswidrig". Das Parlament müsse entscheiden. Bei ihren Berechnungen kommt die NPD auf 2933 Euro (netto) und etwa 4000 Euro brutto. Derzeit gibt es 4284 Euro Grunddiät.

Auch die FDP will die Grunddiät auf 3943 Euro kürzen, zum Erhöhungsprocedere äußert sie sich nicht. Er könne derzeit keine überhöhten Diäten erkennen, kritisierte Rozek. Der von den Liberalen vorgeschlagene Zuschuss zu einer Privatrente als Ersatz für die staatliche Altersversorgung ist laut Prof. Heinrich Oberreuter, Vorsitzender der Diätenkommission in Bayern, zu gering. Mehrheitlich erachteten die Experten eine Diätenkommission für sinnvoll, die dem Parlament Vorschläge zur Diätenhöhe macht, wie es die PDS fordert. In bisherigen Strukturen verharre aus Expertensicht die CDU-SPD-Koalition, die u.a. das Sterbegeld abschaffen will.

Rückhaltlos für das nordrhein-westfälische Modell sprach sich lediglich Thomas Meyer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Sachsen, aus. Die Diäten würden auf etwa 7500 Euro (steuerpflichtig) steigen, im Gegenzug steuerfreie Pauschalen (derzeit 1800 Euro) wegfallen und die Abgeordneten müssten selbst für ihre Rente sorgen.

Wenn Abgeordnete dann gegenüber dem Finanzamt erklären müssen, warum sie welche Fahrt gemacht haben, ist dies mit der Freiheit des Mandats möglicherweise nicht vereinbar und Streit absehbar, bemängelte u.a. der Leipziger Prof.
I.Pleil