Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 22.07.2005

Reaktionen zum Urteil

Verfassungsschutz bei der Beobachtung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität
 
Geert Mackenroth (CDU), Justizminister: Mit dem Urteil ist eindeutig klargestellt, dass der Verfassungsschutz bei der Beobachtung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht außen vor bleiben muss. Diese bleibt vielmehr zulässig, wenn sie zugleich dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung dient. Damit hat das Verfassungsgericht unsere Rechtsauffassung in weiten Teilen bestätigt.

Jürgen Martens, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof die Staatsregierung beim schleichenden Abbau der Bürgerrechte in die Schranken verwiesen. Die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dürfen nicht einer trügerischen Sicherheit geopfert werden.

Cornelia Ernst, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei im Landtag: Der Urteilsspruch ist so ausgefallen, wie wir es erwartet haben. Das Verfassungsgericht hat für die demokratischen Rechte und die Freiheit der Bürger entschieden. Nun ist die Regierung verpflichtet, ihr Gesetz und die Tätigkeit des Verfassungsschutzes so zu ändern, dass elementare Bestandteile der sächsischen Verfassung unangetastet bleiben.

Thomas de Maizière (CDU), Innenminister: Sowohl die Beobachtung der organisierten Kriminalität als auch die Wohnraumüberwachung durch den Verfassungsschutz sind nicht schlechthin unzulässig. Vielmehr bedürfen die sie betreffenden Vorschriften einer Klarstellung beziehungsweise Anpassung an die Rechtsprechung. Dies werden wir jetzt umsetzen. Das Urteil wird zu keiner Schwächung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität führen. Das ist für mich der wichtigste Aspekt.

Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion: Das Urteil ist eine Sternstunde des freiheitlichen Rechtsstaats. Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestärkt, dass das Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei nicht aufgeweicht werden darf.

Enrico Bräunig, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: Die SPD hat seinerzeit wegen grundlegender verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes gestimmt. Heute sehen wir uns darin bestätigt. Die ideologisch geprägten, damaligen Denkansätze der Regierung gingen in die falsche Richtung. Jetzt muss eine verfassungsrechtlich saubere Lösung gefunden werden.
J.K.