Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 03.09.2005

Telefon-Affäre ist "geeignet" für Karlsruhe

 
Dresden. Sachsens Datenschützer haben keinen Grund, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der Telefon-Affäre zu beanstanden. Das sagte am Freitag der Sprecher des Datenschutzbeauftragten Andreas Schneider. "Wir haben Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und festgestellt, dass keine über die gerichtliche Entscheidung hinausgehende Datenverarbeitung vorgenommen wurde."

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte im Ermittlungsverfahren gegen einen Staatsanwalt der Anti-Korruptionseinheit INES Verbindungsdaten eines Journalisten abgefragt. Dieses Vorgehen war vom Amtsgericht Chemnitz genehmigt worden (DNN berichteten). "Ob der Gerichtsbeschluss rechtens war, kann und darf ich nicht kommentieren", so Schneider. Der Datenschutzbeauftragte müsse die richterliche Unabhängigkeit respektieren.

Für Schneider ist der Fall "absolut geeignet" für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Paragraf 100 g der Strafprozessordnung wurde 2004 neu geregelt, seit dem gab es laut Schneider dazu noch kein Verfahren vor dem BVG. Die Karlsruher Richter hatten 2003 nach damals geltenden Recht entschieden, dass das Ausspähen von Journalisten dann erlaubt ist, wenn es um die Aufklärung von Straften erheblicher Bedeutung geht. "Außerdem ging es darum, mit den Telefondaten der Journalisten die Tatverdächtigen ausfindig zu machen."

Das sei in der Telefon-Affäre anders gewesen, da der Staatsanwalt ein Telefonat mit dem Journalisten aktenkundig gemacht habe. "Deshalb ist es eine spannende Frage, ob die Staatsanwaltschaft angemessen vorgegangen ist", so Schneider. Unter den Datenschutzbeauftragten der Länder sei nach Bekanntwerden der Telefon-Affäre der Paragraf 100 g wieder in der Diskussion. "Das steht jetzt bei uns auf der Tagesordnung."
Thomas Hartwig