Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 07.09.2005
Dresdner Gericht: Arbeitslosengeld falsch berechnet
Dresden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist möglicherweise bundesweit über Monate falsch berechnet worden. Das Sozialgericht Dresden stellte in einem gestern bekannt gewordenen Urteil fest, dass es bei der Umstellung zum Jahreswechsel zu Fehlern zu Lasten der Arbeitslosen gekommen ist. Damit stellt erstmals ein Gericht grundlegend die Berechnung des Arbeitslosengeldes in Frage.
Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus Bannewitz bei Dresden. Die Bundesagentur für Arbeit Pirna berechnete sein Arbeitslosengeld auch über den Jahreswechsel hinaus auf Wochenbasis statt auf täglicher Bezugsbasis. Laut Urteil stehen dem Mann jetzt rückwirkend ab Januar 4,20 Euro monatlich mehr zu. Sowohl die Bundesagentur als auch die Pirnaer Niederlassung wollen jetzt erst eimal die genaue Urteilsbegründung abwarten. (SZ/abi)