Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:32 Uhr, 24.02.2006

Entführungsfall Stephanie im Landtag - Linksfraktion verlangt Auskunft -

Minister will Sicherungsverwahrung eher ermöglichen
 
Dresden (ddp-lsc). Der Fall Stephanie erreicht den Landtag. Nach dem Willen der Linksfraktion.PDS soll die Staatsregierung dem Parlament bis spätestens Juni einen Bericht über Ermittlungspannen vor der Befreiung der mutmaßlich von einem vorbestraften Sexualstraftäter entführten und missbrauchten 13-jährigen Dresdnerin vorlegen. Zudem verlangt die Oppositionsfraktion in ihrem am Freitag eingereichten Antrag Auskunft über die Anstrengungen der Polizei, die landesweit derzeit vermissten 52 Kinder und Jugendlichen zu finden. Justizminister Geert Mackenroth (CDU) spricht sich unterdessen für erleichterte Möglichkeiten zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern aus.

Am Mittwoch vergangener Woche war Stephanie nur durch einen Zufall aus den Händen eines vorbestraften Sexualstraftäters befreit worden. Der Festgenommene soll das Mädchen am 11. Januar entführt und mehrfach sexuell missbraucht haben. Obwohl der Mann in unmittelbarer Nähe zum Haus der Eltern des Mädchens wohnte, war er nicht von der Polizei überprüft worden.

Vor einer Woche hatte bereits der SPD-Abgeordnete Karl Nolle eine Kleine Anfrage zu den Ermittlungen im Fall Stephanie eingereicht. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.PDS, Cornelia Ernst, begründete den neuen Antrag ihrer Fraktion mit dem im Raum stehenden Vorwurf, dass durch «möglicherweise uneffektives, unprofessionelles, von mangelhafter Gründlichkeit und Konsequenz geprägtes Handeln der zuständigen Ermittlungsbehörden das Martyrium, welches das Kind erleiden musste, maßgeblich verlängert worden ist».

Als Konsequenz aus dem Fall drängt Justizminister Mackenroth (CDU) derweil auf eine Verschärfung des Strafrechts, indem Sexualstraftäter künftig bereits nach dem ersten schweren Delikt in Sicherungsverwahrung kommen können. Es dürfe «nicht sein, dass ein Ersttäter nach der Haftverbüßung entlassen werden muss, wenn die Gefahr weiterer schwerster Verbrechen besteht».

Eine Sicherungsverwahrung kann bislang nur angeordnet werden, wenn der Täter mindestens zwei schwere Straftaten begangen hat. Dazwischen dürfen nicht mehr als fünf Jahre verstrichen sein - abzüglich Haftzeit. Im Fall des mutmaßlichen Entführers von Stephanie liegen laut Mackenroth die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vor. Er bezog sich dabei auf interne Überprüfungen des zuständigen Referats in seinem Ministerium. Eine endgültige Entscheidung müsse jedoch ein Gericht fällen, sagte Mackenroth.
Von Tino Moritz

(Quellen: Ernst in Mitteilung; Mackenroth im «Focus» laut Vorabbericht vom Freitag)

ddp/tmo/muc
241732 Feb 06