Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 01.08.2006
Staatsanwalt ermittelt gegen Landtagsdirektor
Dresden. Die Dienstwagen-Affäre von Landtagsdirektor Christopher Metz hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft habe Vorermittlungen gegen den Spitzenbeamten eingeleitet, sagte Sprecher Christian Avenarius gestern auf Anfrage in Dresden, es gehe um den Verdacht der Untreue. Grund dafür seien aktuelle Presseberichte zum Umgang von Metz mit seiner Dienstkarosse (diese Zeitung berichtete).
Für den Landtagsdirektor verschärft sich damit die Lage. So hat Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) bereits Vorermittlungen auf dienstrechtlicher Ebene gegen Metz eingeleitet, federführend hierbei ist Sachsens ehemaliger CDU-Innenminister Klaus Hardraht. In diesem disziplinarrechtlichen Verfahren wie in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen drei Punkte im Zentrum. So hat sich der Verwaltungsdirektor die Laufleistung seines Dienstwagens von ursprünglich 40.000 Kilometern im Jahr auf 60.000 aufstocken lassen. Grund sollen regelmäßige Privattrips des Spitzenbeamten zu seiner Lebensgefährtin nach München gewesen sein. Darüber hinaus hat er eine Firma für Schulungen von Landtagsmitarbeitern empfohlen, bei der eben diese Freundin arbeitet.
Während der erste Punkt formaljuristisch unproblematisch sein dürfte, ist die Verbandelung von Privat- und öffentlichen Interessen beim Thema Führungskräfteschulung erklärungsbedürftig. Endgültig in die Bredouille aber gerät Metz wegen des dritten Punktes. So hat der Landtagsdirektor eingeräumt, insgesamt zehn Privattransfers per Dienstauto und Fahrer für seine Lebenspartnerin organisiert zu haben. Dies ist laut Vorgabe aus dem Finanzministerium untersagt. Nach einem Merkblatt aus dem Ressort vom April 2004 müssen Landesbedienstete bei Privatfahrten "an der Fahrt selbst teilnehmen". Dies war bei Metz nicht der Fall.
Jürgen Kochinke