Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 04.11.2006
Gericht kippt Stasi-Klage gegen Peter Porsch
Urteil. Der Antrag auf Entzug des Mandats im Landtag wird wegen einer Fristverletzung abgelehnt.
Der Landtag ist mit seiner Abgeordnetenklage gegen den PDS-Fraktionsvorsitzenden Peter Porsch gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat jetzt eine Klage gegen Porsch, dem vorgeworfen wurde, 1984/85 mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben, für unzulässig erklärt.
Die Richter begründeten dies damit, dass die Klage erst im Juni 2006 eingereicht worden sei, obwohl dem Parlament die Vorwürfe gegen Peter Porsch bereits seit dem Sommer 2004 bekannt waren. Damit habe man die zwingende Frist verletzt, binnen eines Jahres, nachdem der betreffende Sachverhalt bekannt wird, Klage einzureichen. Das Gericht betonte, dass es deshalb auch nicht geprüft habe, ob die Vorwürfe gegen den Politiker berechtigt sind oder nicht.
Peter Porsch, der eine wissentliche Stasi-Zuarbeit stets vehement bestritten hat, reagierte erleichtert. Der Richterspruch sei der erhoffte Schlussstrich unter eine Kampagne gegen ihn, sagte er gestern. „Ich finde es aber bedauerlich, dass keine Entscheidung in der Sache selbst getroffen wurde, da ich mir in dieser Sache sehr sicher bin.“ Die PDS-Fraktion und die sächsische Parteichefin Cornelia Ernst begrüßten die Entscheidung als „Sieg des demokratischen Rechtsstaates“, mit dem das Gericht dem Wählerwillen den notwendigen Respekt erweise. So habe die Partei zur Landtagswahl im September 2004 mit Peter Porsch als Spitzenkandidaten das beste Ergebnis seit 1990 erzielt.
Die Grünen im Landtag bedauerten dagegen die Richterentscheidung. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Vorwürfe gegen Herrn Porsch zu Recht erhoben wurden“, erklärte der Abgeordnete Karl-Heinz Gerstenberg. Der wird zurzeit von Porsch verklagt, weil er nicht bereit ist, seinen öffentlichen Stasi-Vorwurf gegen den PDS-Politiker zurückzunehmen.
Von Gunnar Saft