Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 30.11.2006

Mängel am Gesetz

Ladenschluss. Juristen des Landtags haben erhebliche Fehler an der Neuregelung festgestellt.
 
Peinliche Panne beim neuen Ladenschlussgesetz: Lange genug hat es gedauert, bis eine Neuregelung in den Landtag eingebracht wurde. Nun soll der Text, der ab 2007 eine Liberalisierung der Öffnungszeiten bringen soll, auch noch erhebliche handwerkliche Mängel haben.

Nach SZ-Informationen hat der Juristische Dienst des Landtags vor wenigen Tagen das Gesetz regelrecht in der Luft zerrissen. Es gebe erheblichen Ergänzungs- und Änderungsbedarf, lautet das Fazit.

Hauptkritikpunkte der Prüfer: Die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Ladenöffnung sei nicht klar geregelt. Nach dem aktuellen Entwurf müssten die Gemeinden zudem selbst dafür finanziell aufkommen. Zudem wäre es den Kommunen selbst überlassen, ob sie sich als Wallfahrts- oder Tourismuszentrum deklarieren und sich damit weitergehende Öffnungsrechte sichern. Ungenau sei die Bestimmung der Öffnungszeiten durch die Gemeinden. Zudem wird ausgerechnet das SPD-geführte Wirtschaftsministerium, aus dem der Gesetzestext stammt, aufgefordert, beim Thema Arbeitsschutz nachzuarbeiten. Hierbei sei das Verhältnis zu staatlichen Aufsichtsbehörden und das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht unklar. Außerdem fehlt im Gesetz eine Passage, die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Ladenschluss-Gesetz näher regelt.

Der Landtag bestätigte gestern nur, dass auf Nachfrage CDU- und SPD-Fraktion über das „interne Arbeitspapier“ mit dem kritischen Ergebnis informiert worden seien.

Ministerium verteidigt Gesetz

Das Wirtschaftsministerium wies die Kritik jedoch entschieden zurück. „Wir haben das Gesetz bewusst kommunalfreundlich aufgestellt und wollen damit die Selbstverwaltung stärken“, verteidigte Ministeriumssprecherin Lea Mock den Text. Das Ganze sei keine Frage des Handwerks, sondern eine politische Frage. „Wir haben einfach einen anderen Ansatz“, so Mock.

Dass sich die im Frühjahr geplante Neuregelung der Öffnungszeiten deswegen verschiebt, gilt dennoch als eher unwahrscheinlich. Die Mängel können im weiteren Verfahren durch Änderungsanträge behoben werden. Bereits morgen berät der Wirtschaftsausschuss über den weiteren Fahrplan für das Gesetz. Nach bisherigen Plänen soll es dem Landtag spätestens im März zur Abstimmung vorliegen und im April in Kraft treten. Die Geschäfte könnten dann werktags von sechs bis 22 Uhr öffnen. Unberührt davon können die Läden an den Adventssonntagen bereits von einer Sonderregelung profitieren und von 13 bis 18 Uhr Weihnachtseinkäufer an die Kassen locken.
Von Annette Binninger