Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 08.03.2007

Hetze ohne Folgen

Der Prozess gegen einen NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung endet mit einem Freispruch.
 
Dresden. Das Bundesvorstandsmitglied der rechtsextremen NPD, Jens Pühse, ist gestern vom Dresdner Landgericht vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der 35-Jährige habe CDs mit teilweise volksverhetzendem Inhalt vertrieben, sagte der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler zur Begründung. Ihm habe aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden können, dass er bewusst die Strafnormen missachtet habe.

Die Staatsschutzkammer verwies darauf, dass Pühse mehrere CDs auf strafrechtliche Relevanz prüfen ließ. Auch wenn die beauftragten Anwälte dem rechten Spektrum zuzuordnen seien, habe er grundsätzlich auf deren Auskünfte vertrauen dürfen. Das Gericht sprach zugleich von Ekel erregenden Liedern und Hetze gegen Ausländer, Linke und Christen. „Nicht alles, was ehrverletzend ist, ist aber Volksverhetzung.“ Der Angeklagte hätte bewusst Strafbarkeitslücken gesucht. Dies sei aber nicht strafbar.

Pühse war angeklagt, zwischen 1999 und 2003 von acht CDs mit strafbarem Inhalt mehrere tausend Stück vertrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 7200 Euro gefordert. Sie ließ offen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wird. Der Angeklagte ist Chef des Parteiverlages „Deutsche Stimme“ in Riesa.

Nach der Entscheidung steht dem Verlag nun eine Entschädigung zu. (lr)