Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 30.03.2007

Diäten sollen um bis zu 451 Euro steigen

Abgeordnete sollen wie Berufsrichter bezahlt werden und ein eigenes Versorgungswerk soll die Politiker-Renten sichern.
 
In der monatelangen Debatte um eine Diätenerhöhung für die 124 sächsischen Landtagsabgeordneten ist hinter den Kulissen eine Vorentscheidung gefallen. Nach SZ-Informationen favorisieren die Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die PDS als größte Oppositionsfraktion den Vorschlag einer Expertenkommission, wonach die Grunddiäten der Parlamentarier künftig an die Gehaltsentwicklung anderer Berufsgruppen gekoppelt werden sollen.

Höheres Einkommen möglich

Entgegen der Vorstellung der Kommission sollen dafür künftig aber nicht die Gehälter im produzierenden Gewerbe und im öffentlichen Dienst der Maßstab sein. Stattdessen wollen sich die Abgeordneten an den Einkünften von Berufsrichtern (R 2, Stufe zehn) orientieren. Das hat zur Folge, dass bei der erstmaligen Anwendung des Richter-Indexes eine Diätenerhöhung von aktuell 4 284 Euro auf künftig 4735Euro im Monat möglich wird.

Deutlich geringer würde dagegen das Diätenplus ausfallen, wenn man sich an den Kommissionsvorschlag hält. Dann wäre statt eines Zuwachses von 451 Euro zurzeit nur ein Plus von 50 Euro möglich.

Unklar ist vorerst, ob die durch den neuen Richter-Index mögliche Diätenerhöhung von 451 Euro, die bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft treten könnte, sofort und vollständig ausgereizt wird. Während einige Abgeordnete den Spielraum komplett nutzen möchte, sind andere für eine schrittweise Erhöhung.

Heikle Regelungen fürs Alter

Einigkeit herrscht dagegen, die bisherigen Kostenpauschalen, die jeder Abgeordnete für die Betreuung seines Wahlkreises oder für Fahrt- und Bürokosten erhält, zu einer steuerfreien Gesamtpauschale zusammenzulegen. Die soll künftig für alle bei knapp 2000 Euro liegen. Abgeordnete mit Wohnorten außerhalb des Parlamentssitzes Dresden winkt ein Zuschlag, der die zusätzlichen Reisekosten abdeckt.

Während diese Neuregelung vergleichsweise unspektakulär ist, müssen die Abgeordneten dann aber bei der Neuordnung ihrer Altersversorgung mit massiven öffentlichen Diskussionen rechnen. Zurzeit zahlt ihnen der Freistaat im Fall des Renteneintritts noch eine Entschädigung, die sich nach der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament richtet. In Zukunft könnte diese Aufgabe ein Versorgungswerk übernehmen. In das zahlt der Staat nach den bisherigen Plänen für jeden Abgeordneten monatlich 1335 Euro ein. Aus diesen Summen und den anfallenden Zinsen sollen künftig die Altersbezüge der Politiker finanziert werden. Das neue System hat jedoch einige Besonderheiten. So kann sich zum Beispiel ein 24-jähriger Abgeordneter, der nur fünf Jahre im Landtag sitzt, auf die Weise bereits im Alter von 65Jahren über die Zahlung von monatlich 1344 Euro freuen.

Dieser Betrag dürfte dann genau- so für Verwirrung bei vielen Wählern sorgen wie der Umstand, dass Sachsens Landtag auch die üppigen Regelungen für Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgelder oder die Zulagen für Parlamentsfunktionen in Zukunft nicht eindämmen will. Die Pläne zur neuen Diätenerhöhung, welche CDU und SPD in dieser Woche erstmals offiziell auf ihren Fraktionsklausuren besprechen wollen, gelten daher zu Recht als politischer Sprengstoff. Mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist frühestens im Sommer zu rechnen.
Von Gunnar Saft