Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 21.05.2007

Geheimakten: Justiz prüft weitere Konsequenzen

Der CDU-Politiker Kupfer fordert die Entlassung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz.
 
Dresden. Im Fall der Geheimakten zu einem mutmaßlichen kriminellen Netzwerk in Sachsen sind erneut Konsequenzen für die Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz gefordert worden. Für dessen Präsidenten Rainer Stock „und vielleicht auch für seinen Stellvertreter“ müsse es „Konsequenzen geben“, sagte der CDU-Politiker Frank Kupfer dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Kupfer ist Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), die den Verfassungsschutz kontrollieren soll. Die PKK habe „viel zu spät von den Akten erfahren“ und fühle sich hinters Licht geführt, sagte er.

Erste Daten des Geheimdienstes über das mutmaßliches Geflecht organisierter Kriminalität könnten schon demnächst zum Staatsanwalt gehen. Bei den geheimen Unterlagen soll es sich um Material zu Straftaten wie Korruption, Amtsmissbrauch und Kinderprostitution handeln, in die auch Politiker und Justizbeamte verwickelt sein sollen.

Die Justiz prüft inzwischen, ob sie neben strafrechtlichen auch disziplinarrechtliche Vorermittlungen in dieser Affäre einleitet. Die Prüfung richtet sich gegen einen früheren Oberstaatsanwalt aus Leipzig, der erst vor Kurzem befördert worden war. Bei diesen disziplinarrechtlichen Untersuchungen prüft die Justiz, ob der Beamte eine Pflichtverletzung begangen hat. Sanktionen könnten unter anderem ein Verweis, eine Gehaltskürzung, eine Versetzung oder die Degradierung sein.

Der Jurist, der sich laut Beobachtungen des Verfassungsschutzes durch Kontakte zum Rotlichtmilieu erpressbar gemacht haben soll, bestritt gegenüber der SZ die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Keine Aktenbereinigung

Die Linksfraktion im Landtag erhärtete gestern ihre Forderung, die Akten komplett an den sächsischen Generalstaatsanwalt, an die Generalbundesanwältin und an das Bundeskriminalamt zu übergeben. Es dürfe keine „Bereinigung“ der Akten stattfinden. Damit reagierten die Linken auf Hinweise, wonach den Ermittlungsbehörden möglicherweise nur „Zusammenfassungen“ der Akten zugeleitet werden sollten. Das Innenministerium hatte klargemacht, dass der Schutz von Quellen zu gewährleisten sei. Das sei völlig legitim, so die Fraktion, eine Vorauswahl mit dem Filter vermeintlicher oder tatsächlicher „Erkenntnisdichte“ stehe dem Verfassungsschutz jedoch „definitiv nicht zu“. (SZ/lot mit dpa)