Karl Nolle, MdL

Süddeutsche Zeitung, 29.06.2007

Kommissar in sumpfigem Gelände

Leipzig: Der Polizist Georg Wehling, die Verfassungsschutzakten und eine Stadt im Rotlichtschein
 
Immer wieder sah er sich bei Ermittlungen unerklärlich behindert, bei denen ihm die Nähe zwischen Immobilienhandel, Justiz und Milieu aufgefallen war.

Leipzig, 28. Juni - Was es eigentlich genau war, was die gewissen Kräfte im Apparat so gegen ihn in Rage gebracht hatte, kann Georg Wehling selbst im Nachhinein nicht sagen. "Wir sind an irgendetwas dran gewesen", glaubt der Kriminalhauptkommissar, "und haben deshalb wohl gestört." Hatte dieses "Irgendetwas" vielleicht mit den Schüssen auf den Leipziger Immobilien-Manager zu tun oder mit Wehlings Nachforschungen über die feinen Herren aus dem sogenannten "Kinderbordell"? Der Kommissar fährt sich mit der Hand durch die kurzgeschorenen Haare und zuckt mit den Achseln: "Es muss etwas gegeben haben, was nicht herauskommen sollte", sagt er dann mit rauer Stimme.

Von einem Tag auf den anderen war der Polizist damals vom Verfolger zum Verfolgten geworden: An die 70 Beamte des Landeskriminalamts hatten die Leipziger Polizeidirektion gestürmt, um das Büro von Kommissar Wehling und zwei seiner Mitarbeiter zu durchsuchen. Auch in seiner Wohnung stellten die Kollegen später alles auf den Kopf, stocherten in den Mehltüten herum und siebten das Salz. Dabei hatte das Verfahren gegen Wehling wegen eines recht läppischen Vorwurfs begonnen: "Anstiftung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis", stand auf dem Aktendeckel.


Auch heute, fast fünf Jahre nach der ersten Durchsuchung, gibt es nichts Stichhaltiges gegen den Kriminalhauptkommissar, der in Leipzig einst Chef des Kommissariats 26 war. Von insgesamt neun Strafverfahren, die sächsische Staatsanwälte gegen Wehling angestrengt hatten, wurden acht bereits im Anfangsstadium eingestellt, eines endete mit Freispruch. Und so ist dem Beamten nichts vorzuwerfen - außer, dass er ein engagierter Polizist war, ein zu engagierter vielleicht.



Stoff für einen Krimi


Wehling, ein Mann von 51 Jahren mit graumeliertem Haar und sportlicher Khaki-Jeans, ist mittlerweile in der Abteilung für Kriminaltechnik gelandet. Von den Verbrechern, die er einst jagte, bekommt er nun allenfalls die Fingerabdrücke zu sehen. Die vergilbten Aktenmappen jedoch, in denen er vor Jahren seine Ermittlungsergebnisse zusammentrug, sind in diesen Tagen wieder hochaktuell. Sie gelten als eine der Quellen, aus denen die sächsischen Verfassungsschützer Informationen für jene hochbrisante Datensammlung zusammenstellten, die seit Wochen im Freistaat für Aufregung sorgt. Auf den rund 15 600 Blatt Papier der Verfassungsschützer ist von Verstrickungen zwischen Amtspersonen, Immobilienhaien und Rotlichtgrößen die Rede, und vor allem aus Leipzig werden Beispiele geschildert.


Mag sein, dass die Sammlung der Verfassungsschützer einige Ungenauigkeiten enthält, vielleicht steht auch manche Übertreibung darin. Kommissar Wehling kann nichts dazu sagen, er hat die Papiere bislang nicht gesehen. Für die Justizbeamten, die jetzt damit beauftragt wurden, den "sächsischen Sumpf" aufzuklären, gilt er jedoch heute als wichtiger Vernehmungspartner: Was der Leipziger Polizist in den vergangenen Jahren erlebt hat, bietet für sich schon genügend Stoff für einen Kriminalroman. Freilich geht es darin weniger um aufregende Verbrecherjagden als um die feingesponnenen Intrigen, mit denen sich die Leipziger Ermittler gegenseitig zusetzten - es geht um Eifersüchteleien und Erpressbarkeit, Duckmäusertum und Kungelei.


In Leipzig sind die Wege kurz. Vom Rathaus aus kann man beinahe direkt ins Amtszimmer des Polizeidirektors schauen, das schräg gegenüber in einem gründerzeitlich geprägten Häuserblock liegt. An der Rückseite des Behördenquartiers steht das sorgfältig restaurierte Gebäude des Landgerichts, auf halbem Weg dazwischen ist die Staatsanwaltschaft untergebracht. Hier residierte bis vor einigen Jahren Norbert Röger, den Wehling für einen seiner wichtigsten Gegenspieler hält: Der Jurist aus dem westdeutschen Koblenz, heute 55, galt jahrelang als graue Eminenz des Leipziger Justizapparats. Ursprünglich Richter, dann Staatsanwalt und schließlich kommissarischer Leiter der Staatsanwaltschaft, pflegte er beste Kontakte zu Juristenkollegen im Landgericht und zur Politik, auch im Leipziger Nachtleben war er gern gesehen.


In jenen Jahren, als Wehlings Ärger begann, dominierten noch Westbeamte die Justiz- und Landespolizeibehörden in Sachsen, bei den örtlichen Kriminalern hatten hingegen auch Ostdeutsche wie Wehling eine Karrierechance. Wehling wurde aufgetragen, eine Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Leipzig aufzubauen. Das schien bitter nötig, denn die Messemetropole war nach der Wende eine Art Carson-City des Wilden Ostens geworden. Immobilienhaie, Glücksritter, kleinere und größere Kriminelle fühlten sich magnetisch angezogen. Was Wunder: Fördermittel flossen in großen Mengen, auch die Mafia investierte. "Es gab Geld ohne Ende, aber keine Kontrollstrukturen dafür", sagt ein angesehener Notar, der lieber anonym bleiben möchte: "Man kam ins Rathaus, aber da war keine Verwaltung."


Im Herbst 1994 erregte ein Hausverkauf mit blutigem Showdown das Interesse des Ermittlers Wehling. Das Gebäude in der Riemannstraße 52, gleichsam in Schussweite der Polizeidirektion im Stadtzentrum gelegen, wechselte im Sommer 1994 unter "schwer erklärbaren und undurchsichtigen" Umständen den Besitzer, wie das Landeskriminalamt (LKA) später in einem Gutachten feststellte. Ein Hauptabteilungsleiter der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft LWB hatte den Verkauf eingefädelt, obwohl er rein rechtlich gar nicht dafür zuständig war. Laut Grundbuch gehörte das alte Mietshaus der Stadt und nicht der LWB, einem aus dem volkseigenen "VEB Wohnungswirtschaft Leipzig" hervorgegangenen Betrieb, dem lediglich die Wohnungsverwaltung oblag.

Das "Amt für offene Vermögensfragen" der Stadt hatte denn auch schon die Rückgabe an die einstigen Privatbesitzer verfügt. Diese hatten ihre Ansprüche wiederum an zwei Immobilienhändler aus dem Allgäu abgetreten, entsprechend einem Gutachten war eine Kaufsumme von 680 000 D-Mark an die Alteigentümer vereinbart, die bei der Besitzübergabe fällig werden sollte. Damit hätte die LWB keinen Pfennig abbekommen. Doch das Unternehmen brauchte dringend Geld. Nach der Wende hatte die Wohnungsgesellschaft beinahe wahllos Häuser saniert - auch solche, die wenig später an Altbesitzer zurückgegeben werden mussten. Schnell waren erhebliche Fördermittel verschlungen und einige Hundert Millionen D-Mark Schulden aufgetürmt.

Statt Häuserrückgaben an Altbesitzer klaglos hinzunehmen, hatte der Hauptabteilungsleiter deshalb begonnen, mehr und mehr Widerspruch dagegen einzulegen und die Gebäude wenn möglich an Dritte zu verkaufen, obwohl sie der LWB faktisch gar nicht gehörten. Im Fall der Riemannstraße 52 gab es auch eine Interessentin. Eine Münchner Anwältin hatte zwar nur 360 000 D-Mark geboten, praktisch die Hälfte dessen, was die beiden Allgäuer vereinbart hatten - doch diesmal wollte auch die LWB mitkassieren.

Ein blutiger Anschlag

Der Hauptabteilungsleiter sieht nichts Anstößiges an dem Geschäft: Die Anwältin hatte versprochen, rund 2,3 Millionen D-Mark zu investieren und Sozialwohnungen in das marode Mietshaus zu bauen, knapp 1,9 Millionen davon sollte sie als zinsverbilligtes Darlehen vom Staat bekommen. Mit Hilfe eines sogenannten Investitionsvorrangbescheides bekam die Anwältin den Zuschlag. Sie beteuert, tatsächlich noch mehr investiert zu haben. Zwar stoppten die ausgebooteten Allgäuer das Geschäft per einstweiliger Verfügung. Doch die Anwältin hatte gute Kontakte in den Leipziger Justizapparat: Ihr Lebensgefährte war stellvertretender Chef des Landgerichts und bestens bekannt mit dem Koblenzer Röger, mittags sah man sie zum Essen spazieren.

Mit Urteil vom 14. Dezember 1994 hob das Landgericht die von den Allgäuern erwirkte Verfügung wieder auf, die Entscheidung unterzeichneten zwei Richter, die ebenfalls zu Rögers Bekanntenkreis gerechnet werden können. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte ein blutiger Anschlag für Schlagzeilen gesorgt: Der LWB-Mann, der den Verkauf gedeichselt hatte, war an seiner Wohnungstür von einem vermeintlichen Telegrammboten niedergeschossen worden. Der Manager trug Bauch- und Beinverletzungen davon. Wie das LKA mutmaßte, hatte er womöglich viele Feinde - unter seiner Regie seien "nahezu flächendeckend Hunderte von Widersprüchen" gegen Rückübertragungen von Häusern eingelegt worden.

Bald wurden vier Tatverdächtige verhaftet, zumeist waren es kleinere Lichter aus der Immobilienbranche. Staatsanwalt Röger sprach von einer "erdrückenden Beweislast" gegen sie, wenig später verhängte das Landgericht drakonische Strafen: Drei Männer bekamen lebenslänglich wegen Anstiftung zum versuchten Auftragsmord, der drogensüchtige Schütze erhielt zwölf Jahre dank verminderter Schuldfähigkeit. Das Strafmaß schockierte selbst Richterkollegen. Doch als einer der Verteidiger ein Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen den Vorsitzenden in Gang setzen wollte, schlug die Justiz zurück: Der Landgerichtspräsident persönlich zeigte den Anwalt wegen falscher Verdächtigung an, 20 000 D-Mark Strafe musste dieser dafür bezahlen.

Doch der Richterspruch gegen die LWB-Attentäter enthielt einen Schönheitsfehler, es fehlten die Auftraggeber für den angeblichen Auftragsmord. Im Urteil war von "unbekannt gebliebenen Hintermännern" die Rede. Kommissar Wehling aber hatte einen konkreten Verdacht. Und so leitete er im Herbst 1999 eine krimireife Ermittlung ein: Wehling ließ einen der Verurteilten vorübergehend aus dem Gefängnis holen, verkabelte den Mann mittels modernster Abhörtechnik und schickte ihn zu einem Grundstück, wo er die beiden Allgäuer Investoren vermutete. Laut Polizeiprotokoll setzte "Nieselregen ein", als der Gefangene am 27. Oktober 1999 kurz vor Mitternacht in einer düsteren Hofeinfahrt auf die Immobilienmakler traf. "Kennt Ihr mich noch?", fragte der Lebenslängliche. "Naja, nu", erwiderte einer der Allgäuer.

Bis gegen halb drei Uhr in der Nacht dauerte die Unterhaltung. Sie "untermauerte die Tatbeteiligung der beiden Beschuldigten zweifelsfrei", notierten zwei Mitarbeiter von Wehling hernach im Polizeiprotokoll. Doch in dem darauffolgenden Prozess ging es wie gewohnt weiter: Akten verschwanden, seltsame Absprachen wurden offenbar, und die Allgäuer Makler räumten lediglich einen Prügelauftrag ein - das Verfahren gegen sie wurde 2003 gegen Zahlung von jeweils 2500 D-Mark an die Opferorganisation "Weißer Ring" eingestellt.

Indes hatte Kommissar Wehling noch eine zweite Spur verfolgt. Während der nächtlichen Unterhaltung in der Hofeinfahrt war auch über Vergnügungen im Rotlichtmilieu gesprochen worden, dabei fiel der Name des angeschossenen Managers der LWB. Wehling ahnte, um welches Etablissement es sich handeln könnte: Ein Bordell namens "Jasmin" im Leipziger Westen. 1994 waren hier minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen worden, zu den Kunden hatten auch Herren aus der besseren Gesellschaft gehört - "Nadelstreifenhosen, Aktenkofferleute, Schlipstypen", wie eines der Mädchen, die damals zwischen 13 und 16 waren, den Ermittlern berichtete.

Der Prozess um das in Leipzig so genannte "Kinderbordell" war praktisch zur gleichen Zeit wie das erste Verfahren gegen die LWB-Attentäter geführt worden, unter Vorsitz jenes zu Rögers Bekanntenkreis zählenden Richters, dem späteren Lebensgefährten der Hauskäuferin in der Riemannstraße. Der Bordellchef kam mit vier Jahren Haft davon, das vergleichsweise milde Urteil war das Ergebnis eines sogenannten "Deals" zwischen Gericht und Verteidigung, wie alle Beteiligten heute bestätigen. Nur der Grund dafür ist umstritten: Der Bordellchef behauptete später, dass man ihn gebeten habe, "keine Angaben zur Kundschaft zu machen", weil darunter "sehr zahlungskräftige" Leute gewesen seien. Der damalige Richter hingegen sagt, um die Mädchen zu schonen, habe er auf Zeugenvernehmungen verzichtet.

Anfang 2000 waren die Mädchen aus dem Bordell in alle Winde zerstreut. Der Richter hatte unterdessen zwei Wohnungen im sanierten Anwesen in der Riemannstraße von der Münchner Anwältin gekauft. Wehling ließ die Mädchen wieder aufspüren und legte ihnen Lichtbilder von möglichen Besuchern vor. Daraufhin glaubten mehrere, den LWB-Manager wiederzuerkennen. "Diese Person kam sehr oft", erklärte etwa eine gewisse Mandy, "meist brachte er zwei weitere Personen mit." Auch an einen der beiden Allgäuer erinnerten sich die Mädchen, sie benannten einen Polizisten als Freier und erzählten sogar von heimlich gedrehten Videos. Gab es vielleicht Erpressungsmaterial? Der beschuldigte Makler wie der LWB-Mann beteuern bis heute, niemals im "Jasmin" gewesen zu sein. Wehling aber hatte den Eindruck, dass er auf ein "Riesenpaket von Verquickungen" zwischen Immobilien- und Rotlichtaffären gestoßen war.

Schon seit einiger Zeit fühlte sich der Kommissar in seiner Arbeit von irgendwelchen Kräften gebremst. Da wurden, aus seiner Sicht grundlos, plötzlich Leute wieder freigelassen, die er nach einem Raubüberfall auf einen Immobilienmillionär festgenommen hatte. Auch hatte Wehling das Gefühl, dass vor geplanten Aktionen etwas heraussickerte - "dabei waren selbst im Kommissariat immer nur ganz wenige eingeweiht", sagt der Polizist. Wenn Wehling einen V-Mann in der Szene platzieren wollte, musste er sich zuvor bei der Staatsanwaltschaft eine Vertraulichkeitszusage bescheinigen lassen. Zu dem entsprechenden Antrag gehörte stets auch eine Fallschilderung - war dies vielleicht ein Weg, auf dem Informationen nach außen gelangten?

Im Frühjahr 2002 verfolgte der Kommissar mal wieder eine heiße Spur, es ging um Kinderhandel und sexuellen Missbrauch. Ein V-Mann aus der Stricherszene hatte die Ermittler auf ein heruntergekommenes Gebäude in der Leipziger Slevogtstraße aufmerksam gemacht, wo den Hinweisen zufolge Sinti- und Roma-Jungen für Sexspiele feilgeboten werden sollten. "Club Rose" stand auf dem Klingelschild, Wehling ließ ihn diskret aus einem benachbarten Abrisshaus beobachten. Aus Telefonüberwachungen hatten die Beamten zudem aufgeschnappt, dass immer neues "Frischfleisch" aus Tschechien kommen sollte. Monatelang arbeiteten die Polizisten, kurz vor dem geplanten Zugriff zog sich ihr Informant plötzlich zurück: Die verdeckten Ermittlungen waren offensichtlich verraten worden.

"Lauter Lügenprotokolle"

Wer seinerzeit dahintersteckte, hat Wehling nie erfahren. Recht bald nach dem verpatzten Zugriff hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft das erste Verfahren gegen ihn eröffnet, nach der Durchsuchung der Polizeidirektion im Herbst 2002 wurde der Polizist dann für neun Monate vom Dienst suspendiert. Irgendwann in dieser Zeit stieß der Verfassungsschutz auf seine Akten. In den Papieren des Dienstes wird der Verdacht nun auf Röger gelenkt. Es liege "ein ernstzunehmender Hinweis" vor, dass der Staatsanwalt "aufgrund seiner guten Kontakte zu Personen des Leipziger Rotlichtmilieus" die Szene über die geplante "operative Maßnahme" informiert habe. Röger lehnt es ab, sich öffentlich zu dem Vorwurf zu äußern. Im Gespräch mit seinem Dienstherrn hat er alle Anschuldigungen von sich gewiesen. Sachsens Justizminister Geert Mackenroth aber ist vorsichtig geworden: "Ich schließe nicht aus, dass einzelne Staatsanwälte manipuliert haben."

Bislang hatte Röger stets "allerbeste Beurteilungen bekommen", wie es im Justizressort heißt. Erst in diesem Frühjahr war er zum Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz berufen worden. Auch aus seinem Leipziger Freundeskreis kletterte so mancher die Karriereleiter hinauf. Der Richter aus dem ersten LWB-Prozess etwa wurde zum Oberlandesgericht Dresden befördert. Dort flatterte ihm erst kürzlich ein Antrag in Sachen Wehling auf den Tisch. Darin bat der Anwalt des Kommissars darum, gegen einige LKA-Beamte, die Wehling in der Vergangenheit besonders zugesetzt hatten, ein gerichtliches Strafverfahren wegen der "Verfolgung Unschuldiger" in Gang zu setzen - der Richter lehnte ab.

Nach der großangelegten Durchsuchung in der Leipziger Polizeidirektion war Georg Wehling im Herbst 2002 zunächst für neun Monate vom Dienst suspendiert worden, drei Jahre später sah er sich erneut verfolgt. Zudem wurden die Daten des Kommissariats-Handys für die V-Leute so offen in allen Akten ausgebreitet, "dass unser Kontaktnetz komplett verbrannt wurde", wie Wehling sagt. Neben der Anstiftung zum Fahren ohne Führerschein wurde ihm nun auch Strafvereitelung vorgeworfen, uneidliche Falschaussage sowie die Unterschlagung von 300 Dollar Falschgeld. Alle Anschuldigungen lösten sich in Nichts auf. Denn zumeist beruhten sie nur auf Aussagen von Straffälligen, denen von LKA-Beamten dafür Vergünstigungen versprochen wurden.

"Das waren lauter Lügenprotokolle", sagt Wehling. Vielleicht habe sich das LKA ja nur "als willfähriges Instrument benutzen lassen", vermutet er. Doch der Kommissar wüsste gern, von wem.
Von Christiane Kohl