Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 04.07.2007

Heftiger Ärger um Untersuchungsausschuss

Koalitionsfraktionen von CDU und SPD erheben rechtliche Bedenken / Opposition sieht Verzögerungstaktik
 
Dresden. Die für heute geplante Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre droht vorerst am Widerstand von CDU und SPD im Landtag zu scheitern. Obwohl es sich bei dem Kontrollgremium um ein verbrieftes Minderheitenrecht handelt, erhoben Koalitionspolitiker gestern massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen Aspekte des Untersuchungsauftrages, den die Partei Die Linke, die FDP und die Grünen zusammengetragen hatten.

CDU-Vizefraktionschef Frank Kupfer. kritisierte unklare Formulierungen im Antrag sowie Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz und den Kernbereich der Verwaltung: „Der Antrag strotzt vor Behauptungen und Wertungen zu nicht abgeschlossenen Vorgängen mit völlig unbestimmten Formulierungen“, meinte Kupfer. Gleichzeitig betonte er, die Koalition wolle nichts verhindern oder vertuschen. „Aber der Antrag muss auf rechtlich sicheren Füßen stehen.“ SPD-Politiker Martin Dulig sagte, die Bedenken seien durch Umformulierungen heilbar, der Ausschuss könne noch diese Woche eingesetzt werden.

André Hahn von der Linken warf der Koalition „miesen parlamentarischen Stil“ vor. Der Juristische Dienst des Landtages habe gegen den Antrag bisher keine Einwände geäußert. Nun drohe eine weitere Vernichtung von Akten, so Hahn. Auch Grüne und FDP sprachen von „Verzögerungstaktik“. Sie wollen mit dem Untersuchungsausschusses Fehler der Regierung bei der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe nachweisen.

Bis Freitag soll nun eine Einigung versucht werden. Andernfalls muss der Verfassungs- und Rechtsausschuss sein Votum zur Zulässigkeit des Antrags abgeben. Aus Fristgründen müsste dann noch vor der Sommerpause eine Sondersitzung des Landtages einberufen werden – während der eine oder andere Parlamentarier da bereits mit Urlaubsplanungen beschäftigt sein dürfte. „Auf die Gesichter bin ich schon gespannt“, sagte Hahn. Kommt es nicht zu einer Verständigung im Landtag, muss der Streit vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden werden. Jürgen Kochinke/Sven Heitkamp