Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 07.07.2007
Rechtsextremer Menzel muss vor Gericht
Dresden (dpa/ddp). Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den früheren NPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel Anklage wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes erhoben. „Die Ermittlungen sind abgeschlossen, die Akte auf dem Weg zum Amtsgericht Dresden“, sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, gestern.
Menzel wird vorgeworfen, dass er im Jahr 2006 über einen Vertrauten eine Pistole ins Landtagsgebäude schmuggeln wollte. Am 12. Dezember war bei einer routinemäßigen Kontrolle im Landtag in der Tasche eines Besuchers ein Revolver gefunden worden. Bei der Person handelte es sich um einen Mitarbeiter Menzels, der die Waffe im Auftrag des Abgeordneten auf die Besuchertribüne bringen sollte.
Menzel war nach dem Zwischenfall für zwei Wochen Hausverbot erteilt worden. Der mittlerweile fraktions- und parteilose Abgeordnete darf das Parlament seitdem nur unter strengen Auflagen und über den Eingang des Altbaus betreten.
Einen Termin für eine Verhandlung gebe es noch nicht. Nach Paragraph 52 des Waffengesetzes wird unerlaubter Schusswaffenbesitz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. 2002 war ihm der Waffenschein entzogen worden. Seine Fraktion hatte den 67-Jährigen im November 2006 wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten rausgeworfen, im Januar hatte er die rechtsextreme Partei verlassen. Damit war er einem Ausschluss durch die NPD zuvor gekommen.
Der Landtag hat Menzels Immunität in der Zwischenzeit aufgehoben. Ihm werden uneidliche Falschaussage und versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, nachdem er als Entlastungszeuge in einem Dresdner Verfahren einem prügelnden NPD-Mitglied ein Alibi verschafft haben soll.