Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 20.07.2007

Korruptionsaffäre: Landtag setzt Ausschuss ein

CDU/SPD machen Weg frei / Hähle: Gang zum Verfassungsgericht denkbar
 
D r e s d e n (J. K./S. H.). Sachsens Landtag hat gestern nach längerem Tauziehen einen Untersuchungsausschuss zur Korruptionsaffäre eingesetzt. Damit ist ein Bruch der Großen Koalition vom Tisch. Im Vorfeld gab es Spekulationen, dass ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten das Ende für Schwarz-Rot bedeuten könnte. Die SPD war für den Ausschuss, die CDU hatte erst wenige Stunden vor der Sondersitzung des Landtages den Weg freigemacht.

Beim gestrigen Votum stimmten in Dresden 51 Abgeordnete für den entsprechenden Antrag von Linken, FDP und Grünen. Auch die rechtsextreme NPD stimmte mit Ja. 67 Parlamentarier der CDU/SPD-Koalition enthielten sich der Stimme. Der CDU-Abgeordnete und frühere Innenminister Heinz Eggert sowie zwei fraktionslose Abgeordnete stimmten mit Nein. Die CDU hält sich ausdrücklich die Möglichkeit zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gremiums vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof offen. Fraktionschef Fritz Hähle sprach von „nicht vollständig ausgeräumten rechtlichen Bedenken“. Möglicherweise könne nur der Verfassungsgerichtshof endgültig klären, ob das Gremium „überhaupt voll wirksam werden kann“. Dafür trügen einzig und allein die Antragsteller die Verantwortung. „Ein Untersuchungsausschuss ist für uns kein Problem, wenn sich sein Auftrag im Rahmen der Verfassung bewegt“, betonte Hähle. In Richtung des Koalitionspartners SPD nannte Hähle es „zumindest fahrlässig“, wenn Abgeordnete ohne Blick auf die Verfassungsmäßigkeit des Antrags ankündigen, ihm zustimmen oder ihn durch Enthaltung passieren zu lassen.

Laut Geheimdienstakten sollen Politiker, Justizbeamte und Polizisten in Korruption bis hin zur Organisierten Kriminalität verwickelt sein. Der Ausschuss soll laut Opposition vor allem die Verantwortung der Regierung für „schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke“ beleuchten.

Bei der Sondersitzung des Landtages hatten Linke, Grüne und FDP einen geänderten Antrag zur Einsetzung des U-Ausschusses eingebracht. Der ursprüngliche Text stieß vor zwei Wochen bei CDU und SPD auf verfassungsrechtliche Bedenken. Im Kern ging es um Formulierungen, die nach Ansicht der Koalitionäre eine Vorverurteilung bedeuteten.