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Sächsische Zeitung / dpa, 11.09.2007
Kein Verfahren gegen Ex-Fahnder Ball
Gegen den früheren Fahnder der sächsischen Antikorruptionseinheit INES, Andreas Ball, wird kein Strafverfahren wegen Verletzung der Dienstgeheimnisse eröffnet.
Dresden - Wie das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag mitteilte, wurde der Vorwurf gegen den Staatsanwalt als unbegründet verworfen. Außerdem sei der Beschluss des Landgerichts Dresden bestätigt worden, das die Erhebung der Telefonverbindungsdaten eines Dresdner Journalisten für rechtswidrig erklärt hatte. Ball war vorgeworfen worden, dem Reporter den Termin der Hausdurchsuchung bei Ex-Wirtschaftsminister Kajo Schommer mitgeteilt zu haben.
Staatsanwalt Ball war mit Ermittlungen gegen Schommer wegen Verdachts der Untreue befasst. Nach der Hausdurchsuchung berichtete der Journalist darüber in Wort und Bild. Ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Chemnitz ordnete daraufhin wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses die Untersuchung der Telefonverbindungen des Handys sowie des privaten und dienstlichen Festnetzanschlusses des Journalisten an.
Ball habe als Korruptionsfahnder das Ermittlungsverfahren gegen Schommer selbst eingeleitet und auch den Durchsuchungstermin festgesetzt, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Geheimnisse seien von ihm selbst geschaffen worden, eine Verletzung sei von der Strafnorm nicht erfasst. Als Eingriff in die Pressefreiheit wurde zudem die Anordnung zur Untersuchung der Telefonverbindungen des Journalisten gewertet. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informanten sei unentbehrlich, hieß es.
(dpa)