Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 12.09.2007

Geheimnisverrats-Vorwurf: Ex-Fahnder muss nicht vor Gericht

 
Dresden (dpa/ddp). Gegen den früheren Fahnder der sächsischen Antikorruptionseinheit Ines, Andreas Ball, wird kein Strafverfahren wegen Verletzung der Dienstgeheimnisse eröffnet. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies nach Angaben von gestern eine Beschwerde der Chemnitzer Staatsanwaltschaft zurück, mit der diese die Eröffnung eines Hauptverfahrens erwirken wollte. Außerdem sei der Beschluss des Landgerichts Dresden bestätigt worden, die Erhebung der Telefonverbindungsdaten eines Journalisten für rechtswidrig zu erklären.

Nach Auffassung der Chemnitzer Staatsanwälte verriet der einstige Korruptionsfahnder Ball einem Redakteur der Dresdner Morgenpost den Termin einer Hausdurchsuchung im Mai 2005 beim damaligen, inzwischen verstorbenen sächsischen Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU), gegen den wegen Verdachts der Untreue ermittelt wurde. Die Morgenpost hatte den in den frühen Morgenstunden von den Fahndern im Schlafanzug überraschten Schommer auf der Titelseite abgebildet. Dieser sprach daraufhin von einer Rufmordkampagne. Staatsanwalt Ball war wenig später in eine andere Abteilung versetzt worden.
Ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Chemnitz ordnete daraufhin wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses die Untersuchung der Telefonverbindungen des Handys sowie des privaten und dienstlichen Festnetzanschlusses des Redakteurs an. Dieses Vorgehen erregte bundesweit Aufsehen.

Ball habe als Korruptionsfahnder das Ermittlungsverfahren gegen Schommer selbst eingeleitet und auch den Durchsuchungstermin festgesetzt, erklärte jetzt das OLG. Die Geheimnisse seien von ihm selbst geschaffen worden, eine Verletzung sei von der Strafnorm nicht erfasst.

Der Chef der Linksfraktion im Landtag, André Hahn, forderte nach dem Urteil die Wiedereinsetzung Balls in die Antikorruptionseinheit. Der Ermittler müsse voll rehabilitiert werden.