Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 17:00 Uhr, 04.10.2007

Koalition will Arbeit des Affären-Ausschusses nicht beenden

 
Dresden (dpa/sn) - CDU und SPD sehen wegen fehlender Unterlagen und Aussagegenehmigungen derzeit keine Möglichkeit für eine konstruktive Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Geheimakten- Affäre. Die Obmänner Christian Piwarz (CDU) und Karl Nolle (SPD) plädierten am Donnerstag erneut dafür, die Sitzungen des Gremiums bis zu einem Urteil des Landes-Verfassungsgerichtes auszusetzen. Es soll über die Rechtmäßigkeit des Ausschusses befinden, der die Affäre um die umstrittenen Unterlagen des Verfassungsschutzes zu angeblicher Korruption in Sachsen aufklären will. Mit einem Urteil wird erst im kommenden Jahr gerechnet.

Es gehe nicht darum, jetzt die Ausschussarbeit völlig zu beenden, stellten die beiden Obmänner klar. Bis zu einem Urteil aus Leipzig könnten weiterhin Anträge im Ausschusssekretariat zur Vorprüfung eingereicht werden. Die bereits geplanten Sitzungen des Gremiums könnten dann im kommenden Jahr nachgeholt werden. Ohne Einsicht in Akten sei keine Aufklärung möglich, sagte Piwarz. «Aktenkenntnis ist elementar wichtig.»

Die Linksfraktion lehnte den Vorschlag ab. «CDU und SPD bieten uns einen toten Briefkasten an für wie dumm hält uns die Koalition eigentlich?», hieß es in einer Mitteilung der Ausschuss-Obfrau Caren Lay. Es lägen bereits zahlreiche blockierte Beweisanträge auf Halde. Die Koalition verweigere sich bisher sogar der Vernehmung von Zeugen, die um ihre Aussage gebeten hätten, keinerlei Aussagegenehmigung bedürften und unbeschadet aller Rechtsstreitigkeiten sofort zur Aufklärung beitragen wollten. Lay warf der «Koalition der Vertuschung» erneut eine Totalblockade vor.

«Wir fühlen uns in der Rolle eines Vermittlers», sagte Nolle zu seinem Engagement und nannte namentlich CDU und Linksfraktion als Kontrahenten. Die CDU hatte schon vor der Einsetzung des Ausschusses im Sommer verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Auftrag des Gremiums angemeldet - etwa wegen Vorverurteilungen und Verstoßes gegen die Gewaltenteilung, weil der Ausschuss mit der Prüfung von Gerichtsurteilen in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen würde. Unter anderem mit dieser Begründung hatte die Regierung die Herausgabe von Akten an den Ausschuss verweigert. Deshalb will der Ausschuss das Verfassungsgericht anrufen.

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041700 Okt 07