Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 18.10.2007

Jobgarantie für Sagurna

Reaktivierung als Staatssekretär beschert neuem Staatskanzleichef Pension und Recht auf Weiterbeschäftigung
 
Leipzig. Erst eine Wiedereinsetzung ins einstige Amt als Staatssekretär, dann 23 Tage später die Ernennung zum Staatsminister und Chef der Staatskanzlei – bei seiner Rückkehr in die sächsische Staatsregierung nimmt Michael Sagurna nicht gerade den gewöhnlichen Weg einer Amtseinführung. Zumal der Personalwechsel, zu dem auch die Inthronisierung Sagurnas zählt, eigentlich vor knapp drei Wochen vollzogen wurde.

Damals erhielt Roland Wöller (CDU) seine Ernennungsurkunde zum Umweltminister. Vorgänger Stanislaw Tillich (CDU) wechselte ins Finanzressort. Dort hatte Horst Metz (CDU) sein Amt wegen der Fastpleite der Sachsen-LB zur Verfügung stellen müssen. Auch Staatskanzleiminister Hermann Winkler (CDU) fiel in Ungnade, weil ihm die schlechte Außendarstellung der Staatsregierung in Krisenzeiten angekreidet wird. Dass er nicht zeitgleich mit Sündenbock Metz aus dem Amt scheidet, hat mehrere Gründe. „Herr Staatsminister Hermann Winkler soll in Hinblick auf eine Reihe von Themen an der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. bis 19. Oktober 2007 in Wiesbaden teilnehmen, so dass ein Wechsel im Amt des Chefs der Staatskanzlei erst im zeitlichen Zusammenhang mit dem Novemberplenum des Sächsischen Landtages erfolgen kann“, erklärte die Staatskanzlei auf Nachfrage. Weil Staatssekretärin Andrea Fischer als bisherige Amtschefin der Staatskanzlei ins Innenministerium wechselte, habe Sagurna die vakante Funktion jetzt übernommen.

Aber seine etappenweise Einführung in die Staatsregierung kann auch für den 52-Jährigen selbst von Vorteil sein. Würde er sofort das Ministeramt antreten und nach zwei Jahren, also nach der nächsten Landtagswahl 2009 eventuell wieder verlieren, stünde er ohne Ruhegeld da. Das wird erst Ex-Ministern von knapp vier Jahren Amtszeit gewährt. Durch die kurzzeitige Wiedereinsetzung ins Amt des Staatssekretärs verlängert sich aber seine Beamtenzeit. „Die nach der Reaktivierung als Beamter des Freistaates Sachsen verbrachten Dienstzeiten werden den bereits zurückgelegten Dienstzeiten hinzugerechnet“, erklärte ein Sprecher der Staatskanzlei gestern gegenüber dieser Zeitung. Dieser Fakt beschert Sagurna wahrscheinlich die Aussicht auf eine hohe und lange Pension: Er darf wohl auch nach baldigem Ausscheiden aus dem Staatsdienst drei Jahre lang den Höchstbetrag von 72 Prozent der letzten Beamtenbezüge erwarten, bevor sich das Ruhegeld abstuft. Wird er nicht in den Ruhestand versetzt, muss ihm beim Ausscheiden aus der Staatsregierung wieder ein adäquater Posten angeboten werden. So sieht es das Ministergesetz für vom Staatssekretär zum Minister beförderte Beamte vor.

Sagurna war als Regierungssprecher ein Getreuer des über diverse Affären gestolperten Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU). Und musste nach dessen Ausscheiden gehen. Den Einzug in die Regierungsriege des einstigen Gegenspielers Georg Milbradt (CDU) und die Aufgabe seiner neu aufgebauten Beratungsfirma hat sich der Kommunikationsprofi nun möglicherweise mit dem Trick der Wiederbelebung seines einstigen Staatssekretärpostens schmackhaft machen lassen. Selbst wenn er nur zwei Jahre Minister bleibt, ist eine Versorgung gesichert. Mit einer galanten Umgehung des Ministergesetzes, das eine Versorgung erst ab knapp vier Jahren Amtszeit vorsieht, hat sich Sagurna Altersbezüge und eine Jobgarantie gesichert.
Andreas Friedrich