Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 05.12.2007

SachsenLB droht neuer Ärger

 
Frankfurt/M. (rtr/dpa). Auf die SachsenLB kommt eine neue Belastungsprobe zu. Die Landesbank braucht mehr Zeit für die Sanierung ihrer von der US-Finanzkrise in Mitleidenschaft gezogenen Zweckgesellschaft Sachsen Funding I und bat gestern deren Investoren erneut um ein Entgegenkommen. Lehnen diese ab, droht dem 2,2 Milliarden Dollar schweren Fonds die Liquidation.

Sollten die Preise für Papiere von Sachsen Funding I wegen der Marktturbulenzen unter eine bestimmte Schwelle fallen, würde ein automatischer Verkauf ausgelöst. Dann entstünde eine milliardenschwere Liquiditätslücke, die neben der SachsenLB auch andere Banken treffen würde. Um dies zu verhindern, hatten die Investoren des Fonds Mitte November einer zeitweiligen Aussetzung der Verkaufsautomatismen zugestimmt. Die Frist läuft heute ab. Daher bat die Konzerntochter Sachsen LB Europe nun die Anleger des von ihr gemanagten Sachsen Funding I um einen neuerlichen Aufschub bis zu 19. Dezember. Die SachsenLB Europe ist Bankkreisen zufolge einer der Liquiditätsgeber für die Zweckgesellschaft und hat allerdings nur einen kleinen Teil der Garantien abgegeben.

Sachsen Funding I ist ein so genanntes Structured Investment Vehicle (SIV), das in 74 unterschiedliche Hypothekenanleihen investiert ist. SIVs kaufen in der Regel Papiere mit langer Laufzeit und refinanzieren sich mit kurz- oder mittelfristigen Papieren. Dafür sind zurzeit aber keine oder nur wenige Abnehmer zu finden. Zur Stützung von Sachsen Funding I war bereits die Landesbank Baden-Württemberg eingesprungen, die die SachsenLB zum Jahresende übernehmen will.

Die Bundesregierung will die EU-Kommission rasch über die deutschen Krisen-Banken IKB und SachsenLB informieren. Weitere Unterlagen sollen bis Weihnachten übermittelt werden, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gestern nach einem Treffen mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Brüssel. Offen ist, ob die Hilfsaktionen förmlich in Brüssel zur Prüfung angemeldet werden müssen. Steinbrück erklärte, darüber werde noch gesprochen. „Ich sage ganz freimütig, ich möchte allerdings nicht, dass über einen solchen Schritt Nervosität ausgelöst wird.“ Die EU-Wettbewerbshüter wollen wissen, ob bei den Krisenfällen in Deutschland staatliche Hilfen fließen. Falls dies der Fall sein sollte, dürfen sie nicht den freien Wettbewerb in der Branche verzerren.