Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 19.12.2007
SachsenLB: Kabinett stimmt für Bürgschaft
Dresden (dpa). Sachsens Kabinett hat der umstrittenen Milliardenbürgschaft für die angeschlagene Landesbank zugestimmt. Finanzminister Stanislaw Tillich (CDU) hatte gestern zuvor die Minister über die Pläne zur Risikoabsicherung für die Bank informiert. Damit kann sich nun der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags heute mit der Bürgschaft von 2,75 Milliarden Euro befassen. Er muss dieser zustimmen, damit der Verkauf der Bank an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) perfekt wird. Morgen befasst sich Sachsens Landtag nochmals mit dem Verkauf, er muss ihm aber aus Sicht der Regierung nicht mehr zustimmen.
Das Finanzministerium wies zugleich Kritik der Grünen zurück, die mit Blick auf die Milliardenbürgschaft einen Nachtragshaushalt und damit eine Abstimmung im Parlament verlangen. Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau hatte zuvor erklärt, aus Sicht ihrer Fraktion sei die Bürgschaft nur mit einem Nachtragshaushalt zulässig. Denn laut Haushaltsordnung sei die Übernahme von Bürgschaften ausgeschlossen, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit fällig werden. Hermenau verwies auf Äußerungen von Finanzminister Stanislaw Tillich (CDU), der selbst damit rechne, dass ein Teil der Bürgschaft fällig werden könnte. Hermenau drohte mit einem Gang vor das Verfassungsgericht in Leipzig.
Nach Angaben des Finanzministeriums kommt ein Nachtragshaushalt unter anderem nicht in Betracht, „weil wir nicht wissen, ob, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen die Gewährleistung in Anspruch genommen wird“. Zudem verwies das Ministerium darauf, dass die Landesbank seit der treuhänderischen Verwaltung durch die LBBW juristisch kein Beteiligungsunternehmen des Landes mehr sei. Insofern treffe Hermenaus Argument nicht zu, wonach der Freistaat für ein Unternehmen mit Landesbeteiligung laut Haushaltsgesetz jährlich nur mit bis zu 300 Millionen Euro bürgen dürfe.
Die Bundesregierung will die milliardenschweren Rettungsaktionen für die Banken IKB und Sachsen LB von der EU-Kommission prüfen lassen. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, bestätigte gesterneinen entsprechenden Bericht der Börsen-Zeitung, wonach Berlin rasch Rechtssicherheit schaffen will, ob Teile der Maßnahmen „beihilferelevant“ sind.