Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 12.01.2008

Mutmacher fur Opposition

Rechtsprofessor Morlock: Untersuchungsauftrag in Aktenaffäre ist verfassungsmäßig
 
Dresden. Ein Rechtsgelehrter macht der Opposition im Landtag Hoffnung. Mit Martin Morlock als Prozessbevollmächtigten glauben Linkspartei, FDP und Grüne, vor dem Leipziger Verfassungsgericht Erfolg zu haben. In seiner Klageschrift bestätigt der Düsseldorfer Professor, dass der Einsetzungsauftrag des Untersuchungsausschusses zur so genannten Korruptionsaffäre verfassungskonform sei. Mit einer Klage will das Parteientrio die Blo-, ckade der Landesregierung gegen den Ausschuss aufbrechen.

Es sei auffallend, „wie rigide verweigert wird, und das mit sehr bemühten Vorwürfen", sagt Morlock. Dabei geht es auch um den Vorwurf, die Regierung verfolge mit der Nicht-Weitergabe von Akten ein „Prinzip des Aushungerns", schloss sich Cornelia Ernst (Linkspartei) an.

Von der Fähigkeit der Parlamentarier, komplexe Tatbestände aufzuklären, hat Morlock eine hohe Meinung. Deswegen taugt für ihn auch der Vorwurf der Regierung und neutraler Gutachter nicht, der Einsetzungsauftrag zum Untersuchungsausschuss sei „zu unbestimmt" formuliert. „Eine bestimmte Umbestimmtheit ist unvermeidbar", meint er. Soll heißen: Vorher weiß man nicht, was los ist. Wenn nichts dran sei an den Vorwürfen, umso besser für das Land. Auch der kritisierte Begriff „korruptives Netzwerk" stört ihn nicht, er sei zumindest nicht verfassungswidrig.

Kein Verständnis zeigt Morlock für Bedenken der Regierung, dass Abgeordnete nicht über die gebotene Vertrauenswürdigkeit bei sicherheitsrelevanten Unterlagen verfügen. „Jeder Behördenbote wird als zuverlässiger erachtet als ein gewählter Volksvertreter." Auch der Vorwurf, mit den Formulierungen im Einsetzungsauftrag würden bereits Wertungen getroffen, stimme nicht. Man könne Abgeordneten dieses Recht nicht beschneiden. Nach seinem Verständnis habe sichdie Regierung in die Verfassungswidrigkeit geflüchtet. Sie hätte selbst klagen müssen, statt den Ausschuss diesen Weg beschreiten zu lassen. Für den Grünen Johannes Lichdi eine weitere Vorlage, um von „monarchistischem Vertuschungsstil" zu sprechen.

Die aufkeimende Erwartungsfreude bei Linkspartei, FDP und Grünen auf einen Klagesieg in Leipzig dämpfte Morlock selbst. Er habe bisher nicht jeden Prozess gewonnen. Für die CDU erst recht nicht, denn nach kritischen Äußerungen über die Union nach der Parteispendenaffäre habe er für sie keine Prozessvertretung mehr gemacht.

CDU-Ausschussobmann Christian Piwarz nannte Morlocks Auftritt rechtswidrig. „Morlock entwertet den Gehalt seiner juristischen Äußerungen in dem Maße, in dem er sich einseitig in den Dienst der PDS stellt." Morlocks Auftrag hatte der Ausschuss bei Stimmenthaltung von CDU und SPD beschlossen; finanziert wird er wird vom Land.
VON HUBERT KEMPER