Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 15:16 Uhr, 18.01.2008

Verkauf von Sachsen LB an LBBW noch nicht endgültig gesichert

 
Dresden/Stuttgart (dpa/sn) - Der Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist noch nicht endgültig gesichert. Die LBBW habe sich ihr Rücktrittsrecht von der Übernahme der angeschlagenen Sachsen LB bis zum 15. Februar verlängern lassen, bestätigte ein Sprecher der Bank am Freitag einen Bericht der «Financial Times Deutschland». Als Hauptgrund gilt, dass die EU- Kommission die milliardenschwere Rettung der Bank noch nicht abgesegnet hat.

Sachsen musste für den Verkauf seiner angeschlagenen Landesbank eine Landesbürgschaft von 2,75 Milliarden Euro übernehmen. Die Sachsen LB stand nach riskanten Geschäften auf dem US- Hypothekenmarkt vor der Schließung, die Bürgschaft ist Bedingung für den Verkauf nach Baden-Württemberg. Als Kaufpreis wurden bei der Rettungsaktion Ende vergangenen Jahres 328 Millionen Euro vereinbart.

Die LBBW wollte sich nicht zu ihrem Vorgehen äußern, falls die EU-Kommission bis zum 15. Februar noch keine Entscheidung fällen sollte. Ein Sprecher sagte jedoch dem Blatt: «Wir sind überzeugt, dass die Transaktion und speziell die Garantie des Freistaats Sachsen nicht gegen europäische Vorschriften verstoßen.» Das sächsische Finanzministerium erklärte: «Sachsen teilt die Auffassung der LBBW, dass der Verkauf mit dem Europarecht im Einklang steht.»

Die FDP im Landtag warf der sächsischen Regierung am Freitag erneut eine Verschleierungstaktik im Krisenmanagement vor. «Die neue Wendung nährt Zweifel, ob die Krise um die Sachsen LB wirklich ausgestanden ist. Die Verschiebung des Rücktrittsrechts ist ein schlechtes Zeichen für den Abschluss des Landesbank-Verkaufs», sagte der Abgeordnete Andreas Schmalfuß und sah ein «Damokles-Schwert» über den Steuerzahlern in Sachsen schweben.

Die Landtagsfraktionen von Linken und Grünen wollen den Auftrag des Landesbank-Untersuchungsausschusses indes erweitern, um auch die aktuellen Vorgänge mit behandeln zu können. Der Obmann der CDU- Fraktion Günther Schneider forderte eine Änderung des Antrags, damit er verfassungskonform und zustimmungsfähig sei. Der U-Ausschuss beschäftigt sich mit möglichen Versäumnissen der Staatsregierung im Zusammenhang mit der Landesbank.

dpa su/gl yysn z2 gj
181516 Jan 08