Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 04.03.2008

16 Mal gefehlt – Milbradt-Vertraute Fischer in Erklärungsnot

Staatssekretäre vor Untersuchungsausschuss zur Landesbank / Vorwurf: Geldgeschäfte häufig ohne Kontrolle
 
Dresden. Unterschiedlicher konnten die Auftritte der beiden Staatssekretäre gestern im Zeugenstand des Landesbank-Untersuchungsausschusses kaum sein. Einsilbig und unvorbereitet erschien zunächst Andrea Fischer, einst im Wirtschaftsministerium, dann in der Staatskanzlei und jetzt im Innenressort. Mit langatmigem Anderthalbstunden-Vortrag dann Finanzstaatssekretär Wolfgang Voß. Doch die Botschaft der beiden Vertrauten von Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) war dieselbe: Die Regierung hat sich wegen des SachsenLB-Desasters nichts vorzuwerfen – und Milbradt schon gar nicht.

Dabei wies die Linke der Ex-Wirtschaftsstaatssekretärin Fischer nach, dass sie von 2002 bis 2004 an 16 von 24 Sitzungen des Kreditausschusses der Bank nicht teilnahm – obwohl dort die Geschäfte der Dubliner Tochter Sachsen LB Europe mit behandelt wurden. „Wie konnten Sie so der Verantwortung nachkommen?“, fragte Linke-Obmann Klaus Tischendorf und forderte Milbradt auf, Fischer sofort abzuberufen. Sie habe bei der Landesbank-Aufsicht versagt und zu deren Ruin beigetragen. Auch FDP und Grüne sprachen von „Versagen der Kontrolle“ und einem „Offenbarungseid“.

Die einstige Landrätin erklärte ihr Fehlen indes mit „Terminkollisionen“. Die Summe der außerbilanziellen Risiken bei der Bank habe sie im übrigen für vertretbar gehalten und auch mit Milbradt darüber inhaltlich nicht gesprochen. Selbst mit anderen Häusern wie dem Finanzministerium habe es keine Absprachen gegeben. Für SPD-Mann Karl Nolle war das Fazit damit klar: Der Freistaat werde offenbar „im Wachkoma“ regiert. Wenn die Bank so unprofessionell geführt worden sei, sei das Bankdesaster kein Wunder mehr.

Finanzexperte Voß stellte danach klar, dass das Finanzministerium eine reine Rechts- und keine Fachaufsicht über die Landesbank hatte und auch der Ministerpräsident dabei keine Sonderrolle gespielt habe. Über die Dubliner Tochter habe es aus rechtlichen Gründen gar keine umfassende Unterrichtung gegeben. Insofern gebe es auch keine Versäumnisse der Regierung, so Voß. Im Gesetz über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen klingt die Aufgabe des Finanzministeriums allerdings noch etwas anders: „Die Aufsichtsbehörde kann sich jederzeit über die Angelegenheiten der SachsenLB unterrichten, insbesondere sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge nachprüfen, hierfür die Geschäftsräume der SachsenLB betreten sowie Berichte und Akten anfordern.“ Sven Heitkamp