Karl Nolle, MdL
Karl Nolle, MdL, 18.04.2001
Vier Kleine Anfragen zu Dienstvilla und Dienstwagen des Ministerpräsidenten sowie zu Sponsoring öffentlicher Aufgaben
Die Fragen des Landtagsabgeordneten vom Februar 2001 und Antworten der Staatsregierung
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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 26.03.2001 SK13-014150
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD - Fraktion Drucksache 3/3663 Thema-, Dienstvilla des Ministerpräsidenten (1)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
(1.) Gibt es für die Dienstvilla des Ministerpräsidenten einen Nntzungs- oder Mietvertrag des Freistaates mit dem Ministerpräsidenten?
Ja.
(2.) Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen und ist dieser Vertrag zwischenzeitlich geändert worden?
Der Nutzungsüberlassungsvertrag wurde am 10.12.1997 mit Wirkung vom
01.07.1997 abgeschlossen und zwischenzeitlich nicht geändert.
(3.) Wohnten am 24. Mai 1991 (Beschluss des SächsMinG durch den Landtag) weitere Mitglieder der Staatsregierung in Dienstwohnungen?
Zum angefragten Zeitpunkt wohnten weitere Mitglieder der Staatsregierung aufgrund privatrechtlicher Mietverhältnisse in der Liegenschaft Schevenstraße 1 in Dresden.
(4.) Wurde oder wird das Anwesen Schevenstraße 1 von weiteren Personen als dem Ministerpräsidenten und seiner Ehefrau über eine lediglich besuchsweise erfolgte Nutzung hinaus bewohnt?
Ja,
(5.) Wenn ja, wurden dafür entgeltliche Miet- oder Nutzungserträge geschlossen?
Ja.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Brüggen
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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen,MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 26.03.2001 SK 13 -0141.50
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD - Fraktion Drucksache 3/3664 Thema: Dienstvilla des Ministerpräsidenten (2)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
(1.) Zahlt der Ministerpräsident für seine Dienstvilla eine Miete oder ein Nutzungsentgelt für die von ihm privat genutzten Räume und wenn ja, seit wann und wieviel?
Der Ministerpräsident zahlt seit 01.07.1997 ein Nutzungsentgelt einschließlich einer Betriebskostenpauschale in Höhe von 1.857903 DM monatlich für die Wohnung im Gästehaus der Staatsregierung Schevenstraße 1. Bis 30.06.1997 war die Wohnung denn Ministerpräsidenten als Amtswohnung nach § 8 Abs. 2 Sächs.Ministergesetz vom 11.06.1991 zugewiesen.
(2.) Falls der Ministerpräsident kein oder kein angemessenes Nutzungsentgelt zahlt: Wie hoch ist der von der Staatsregierung veranschlagte geldwerte Vorteil des Ministerpräsidenten für die private Nutzung der Dienstvilla?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
(3.) Wurde dieser geldwerte Vorteil ordnungsgemäß versteuert?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
(4.) Welche mieter- oder nutzerspezifischen Ein- und Umbauten wurden im Anwesen Schevenstraße 1 seit Beginn der Nutzung und in welcher Höhe von wenn veranlasst?
Entsprechend dem Mietvertrag zwischen der TLG und dem Freistaat Sachsen wurden, seit Beginn, der Nutzung, also in letzten 10 Jahren, auf Kosten des Freistaates sicherheitstechnisch notwendige und technisch erforderliche Baumaßnahmen in Höhe von ca. 1.012 TDM durchgeführt.
(5.) Wer hat in welcher Höhe mieter- oder nutzerspezifische Ein- und Umbauten für das Anwesen Schevenstraße 1. bezahlt oder wurden sie als geldwerter Vorteil versteuert und wenn ja, in welcher Höhe?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Brüggen
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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen,MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 26.03.2001 SK 12 - 0141.50
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion "Nutzung d. Dienstwagens durch Familienangehörige des MP" DS 3/03654
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
-Frage 1: In welchen Fällen wurde der Dienstwagen des Ministerpräsidenten für die Beförderung von Familienangehörigen des Ministerpräsidenten seit 1990 ohne gleichzeitige Mitfahrt des Ministerpräsidenten genutzt?
Für den Einsatz und die Abrechnung des Dienstwagens des Ministerpräsidenten gelten die Verwaltungsvorschrift über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Verwaltung (VwV-DKfz) vom 1. Juni 1999 (SäehsABl. S. 537) sowie die steuerrechtlichen Vorschriften.
Der Dienstwagen des Ministerpräsidenten wird auch zur Beförderung von Familienangehörigen genutzt, soweit die Beförderung aus Gruden der angemessenen protokollarischen Repräsentanz des Freistaates Sachsen geboten (z. B. bei Empfängen u. a. repräsentativen Veranstaltungen) und/oder soweit eine Nutzung entsprechend den Bestimmungen der VwV-DKfz zulässig ist.
-Frage 2: Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist die Beförderung von Familienangehörigen des Ministerpräsidenten erfolgt?
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
-Frage 3: Wenn ja, wie ist die Nutzung des Dienstwagens den Nutzern in Rechnung gestellt worden?
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
-Frage 4: Wenn ja, ist die Nutzung des Dienstwagens im obigen Sinne die Gewährung eines zu versteuernden geldwerten Vorteils an die Nutzer und wie hoch ist dieser?
Die steuerliche Behandlung der nach der VwV-DKfz zulässigen privaten Nutzung richtet sich nach den einschlägigen, steuerrechtlichen Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Brüggen
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SÄCHSISCHES
STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
DER STAATSMINISTER
Präsidenten des
Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 22.März 2001 L1/22-H 1322-174/230-9356
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion, Sponsoring öffentlicher Aufgaben durch private Zuwendungen DS 3/3653
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle wie folgt:
-Frage 1: Welche privaten Zuwendungen durch Sponsoring und/oder Spenden hat die Staatsregierung oder ihre Einrichtungen für die Durchführung von öffentlichen Aufgaben im Einzelnen aufgelistet, in welcher Höhe und von wem und, für welchen Anlass seit 1990 erhalten?
Über Sponsoring liegen der Staatsregierung für den maßgeblichen Zeitraum keine entsprechenden Daten vor. Es wird auch nicht als Aufgabe der Staatsregierung betrachtet, derartige fallbezogene Daten über jede Spende oder Sponsoringeinnahme vorzuhalten. Mit vertretbarem Aufwand war innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgegebenen Frist lediglich eine Zusammenstellung der Daten für das Haushaltsjahr 2000 möglich.
Die Angaben für das Jahr 2000 sind den anliegenden Übersichten zu entnehmen, die auf den unverändert übernommenen Stellungnahmen der Ressorts beruhen.
-Frage 2: Wie viel dieser privat zugeflossenen Zuwendungen Sponsoring oder Spenden sind in den jeweiligen Haushalten und wo zu finden?
Die Angaben sind den anliegenden Übersichten zu entnehmen, die auf den unverändert übernommenen Stellungnahmen der Ressorts beruhen.
-Frage 3: Befürchtet die Staatsregierung wie der Bundesrechnungshof, dass sie ihre Objektivitäts- und Neutralitätspflicht im Falle von privaten Zuwendungen gefährdet, da die Sponsoren mit der Gewährung von Vorteilen rechnen können und somit in unzulässiger Form auf Entscheidungen der Staatsregierung Einfluss nehmen?
Die Staatsregierung lässt sich bei ihren Entscheidungen nicht von sachfremden Motiven beeinflussen. Insbesondere haben private Zuwendungen in der Form des Sponsorings keine Auswirkung auf die politische Willensbildung und das Regierungshandeln.
-Frage 4: In wie viel Fällen der privaten Zuwendungen und in welchen gab es Gegenleistungen und welche für Sponsoring oder Spenden?
Die Angaben sind den anliegenden Übersichten zu entnehmen, die auf den unverändert übernommenen Stellungnahmen der Ressorts beruhen.
-Frage 5: Was macht die Staatsregierung, um den Anschein unzulässiger Einflussnahme Privater durch Sponsoring oder Spenden besonders bei hoheitlich tätigen Verwaltungen und Genehmigungsbehörden zu vermeiden?
Der Staatsregierung sind keine Tatsachen bekannt, die den Anschein unzulässiger Einflussnahme privater, durch Sponsoring oder Spenden besonders bei hoheitlich tätigen Verwaltungen und Genehmigungsbehörden begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziere