Karl Nolle, MdL
Freie Presse Chemnitz, 10.06.2008
Limbacher OB weist Vorwürfe wegen gezahlter Gehaltsvorschüsse zurück
Rickauer: Es handelt sich um kein Darlehen
Limbach-Oberfrohna. Limbachs Oberbürgermeister Hans-Christian Rickauer (CDU) kommt auch nach der Wahl nicht zur Ruhe. Die Schlammschlacht um seine Person geht weiter. Der Grund: Rickauer soll seinem Hauptamtsleiter Dietrich Oberschelp mehrmonatige Gehaltsvorauszahlungen genehmigt haben. Auch Landtagsabgeordneter Karl Nolle (SPD) stellte eine Anfrage an die Staatsregierung. Er wollte wissen: "Zu welchen Konditionen sind Darlehensverträge zwischen der Stadt und dem Hauptamtsleiter abgeschlossen worden?"
"Grundsätzlich kann die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten Darlehen an ihre Angestellten, auch als Gehaltsvorschuss, vergeben. Die Darlehenssumme ist jedoch marktüblich zu verzinsen", so Ilona Schilk, Sprecherin des Landkreises Chemnitzer Land.
Rickauer sieht das aber anders, weil es sich hierbei um kein Darlehen, sondern um einen Gehaltsvorschuss handelt. "Im öffentlichen Dienst ist es möglich, den Angestellten und Beamten Vorschüsse zu bewilligen. Die Gewährung dieser Vorschüsse erfolgt prinzipiell unverzinslich. Es handelt sich um keine Besonderheit - auch Landesbedienstete können gemäß Verwaltungsvorschrift zinslose Vorschüsse erhalten", sagte das Limbach-Oberfrohnaer Stadtoberhaupt. Zu beachten sei auch, dass Angestellte -- im Gegensatz zu Beamten - am Monatsende ihre Bezüge ausgezahlt bekommen. Ein Vorschuss wäre daher nicht als Darlehen anzusehen, sondern stelle vielmehr einen Abschlag auf die im Monat bereits geleistete Arbeit dar.
Der Oberbürgermeister gestand ein, dem Hauptamtsleiter Gehaltsvorschüsse gewährt zu haben. "Die Verrechnung der Vorschüsse werden durch den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS) realisiert, der seit 2005 für die Bezügegewährung der Stadt Limbach-Oberfrohna zuständig ist. Der Vorschuss wird vom jeweiligen Monatsgehalt, nach Rechenschluss (15. eines Monats) vom Gehalt des darauf folgenden Monats abgezogen", so Rickauer.
Für die Bewilligung von Vorschüssen sei nach der Hauptsatzung der Oberbürgermeister kompetent. Die Zuständigkeit für die Auszahlung der Anordnung ist in einer eigenen Dienstanweisung geregelt. "Mir sind niemals vom OB oder der Stadtverwaltung Darlehen gewährt worden", sagte Oberschelp.
Während für den Limbacher OB Gehaltsvorschüsse etwas Alltägliches sind, gelten sie in der Stadt Chemnitz stets als eine Ausnahmeregelung, wie Stadtsprecherin Katja Uhlemann betonte.
Von Bernd Wild