Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 22.07.2008

Ex-Abgeordneter wegen Kinderpornos verurteilt

Thomas Pietzsch (CDU) erhielt laut Staatsanwaltschaft Strafbefehl
 
Zwickau. Der ehemalige sächsische CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Chef der Zwickauer CDU, Thomas Pietzsch, ist wegen des Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie Oberstaatsanwalt Holger Illing gestern auf Nachfrage des Senders Radio Zwickau sagte, erließ das Amtsgericht Zwickau bereits am 25. April 2008 Strafbefehl.

Der Ex-Politiker, der auch Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Sachsens war, muss eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen bezahlen. Zur Höhe der Tagessätze wollte sich Illing nicht äußeren.

In der Öffentlichkeit schlug die Nachricht wie eine Bombe ein. Offensichtlich wussten nur ganz wenige Leute von den Vorwürfen gegen Pietzsch. Anfang Februar hatte der 55-jährige sein Landtagsmandat aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Der damalige CDU-Fraktionschef Fritz Hähle bedauerte seinerzeit das Ausscheiden und sagte: „Ich akzeptiere, dass in diesem Fall Gesundheit für sein weiteres Leben absoluten Vorrang hat."

Derzeit ist Pietzsch, der im Januar eine Operation hatte, noch immer krankgeschrieben. Der ,,Freien Presse" sagte er gestern Abend lediglich, dass die Ermittlungen gegen ihn nichts mit dem Rückzug aus der Politik zu tun gehabt hätten. Zur Verurteilung selbst wollte er sich nicht äußern. Er verwies auf seinen Anwalt, der allerdings nicht zu erreichen war.

Pietzschs heimischer Computer war bei einer Razzia im vergangenen Herbst sichergestellt worden. Laut Illing war die Durchsuchung Teil der bundesweiten „Aktion Himmel" gegen mehr als 12.000 mutmaßliche Nutzer von Kinderpornografie gewesen. „Wir waren durch andere ermittelnde Behörden darauf aufmerksam gemacht worden", sagte der Oberstaatsanwalt dem Radiosender. Der hallesche Oberstaatsanwalt Peter Vogt wies Ende vergangenen Jahres darauf hin, dass sich Internetnutzer bei Kinderpornografie sehr schnell strafbar machten. „Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie gesucht wird, macht man sich strafbar." (zr/dy)