Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 13:52 Uhr, 12.09.2008

Ex-Staatssekretär Vehse zu Geldstrafe von 27 000 Euro verurteilt

 
Dresden (ddp-lsc). Sachsens früherer Wirtschaftsstaatssekretär Wolfgang Vehse ist am Freitag wegen uneidlicher Falschaussage im November 2003 zu einer Geldstrafe in Höhe von 27 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der 62-Jährige als Zeuge im damaligen Untersuchungsausschuss des Landtags ein Detail zu dem Verhandlungspoker um die Privatisierung des Dresdner Unternehmens ZMD bewusst falsch angegeben hat. Anders als von ihm dargestellt, habe zwischenzeitlich keine Bestätigung des Finanzministeriums für eine um vier Millionen Euro abgeänderte Kaufsumme vorgelegen. Mit dieser Aussage habe Vehse indes nicht den Kern seiner damaligen Ausführungen verfälscht.

Vom Vorwurf auf Beihilfe zur Untreue sprach das Gericht Vehse frei. Diesen Punkt aus der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft bereits in ihrem Plädoyer fallengelassen. Sie hatte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt, Vehses Verteidiger hingegen Freispruch. Eine Revision ließ Vehse vorerst offen. Dafür wolle er die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Der Prozess stand im Zusammenhang mit der Affäre um die Förderung der damaligen Dresdner Weiterbildungsgesellschaft QMF. Sie soll von 1999 bis 2003 staatliche Subventionen in Höhe von rund 21 Millionen Euro zu Unrecht erhalten haben. Formal von QMF für Weiterbildungsmaßnahmen übernommene Mitarbeiter der Firmen ZMD und Sachsenring AG waren weiter in ihren Betrieben beschäftigt.

Das Gericht geht davon aus, dass die Förderung rechtswidrig war. Dafür könne jedoch nicht Vehse belangt werden. Dieser war am 1. Januar 1997 als Wirtschaftsstaatssekretär nach Sachsen gekommen. Anfang August 2002 war er vom damaligen Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

ddp/tmo/jgu
121352 Sep 08