Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 20.09.2008

Streit um Finanzgruppe spitzt sich zu

Anteilseigner lassen Auflösung prüfen / Mehrheit für Schlussstrich
 
Dresden/Leipzig. Im Streit um die Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) rückt eine Auflösung immer näher. Die Anteilseigner beschlossen gestern, entsprechende Konsequenzen zu prüfen.

„Der Vorstand wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, auch eine auf die jeweiligen Anteilseigner bezogene Prüfung aller mit einer Auflösung in Zusammenhang stehenden Fragen vorzulegen“, teilte die SFG nach einer rund vierstündigen Sitzung in Leipzig mit. Der Freistaat sei um eine entsprechende Positionierung gebeten worden. Bislang war von „Maßnahmen für eine betriebswirtschaftlichen Weiterentwicklung der Gruppe“ die Rede gewesen.

Auch vor dem Hintergrund des nahenden Wahlkampfes in Sachsen rechnen Beobachter nun mit einem raschen Schlussstrich. Denn jenseits der offiziellen Statements brodelt es erheblich in der SFG. Gestern wurde bekannt, dass alle vertretenen Landkreise und Städte mit Ausnahme Ostsachsens für eine Auflösung der Finanzgruppe plädieren. Konkret sind das die Stadt Leipzig, die Kreise Nordsachsen, Mittelsachsen sowie der Vogtlandkreis. Dagegen stünden die Stadt Dresden sowie der Landkreis sächsische Schweiz/Osterzgebirge – und der Chef der Ostsächsische Sparkasse, Joachim Hoof. Der auch als SFG-Chef amtierende Hoof befindet sich allerdings wegen des umstritten Beratervertrags für Ex-Landrat Andreas Schramm (CDU) in der Defensive. Rückendeckung hätten die Gegner einer Zerschlagung lediglich durch das Land erhalten. Finanzminister Georg Unland (parteilos) sowie Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) hätten sich im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmt und beschlossen, den sofortigen Bruch zu vermeiden, hieß es.

Hintergrund sind vor allem rechtliche und finanzielle Unklarheiten bei der Abwicklung. So sprechen sich die Kommunalvertreter dafür aus, dass die Erlöse der SFG bei den Kommunen verbleiben sollen. Hierzu zählten auch jene 107 Millionen Euro für den Verkauf der Landesbank. Hinzu komme die Haftungsfreistellung der Kreise. Ein Austritt einzelner Sparkassen macht finanziell keine Sinn, da die Kommunen dann für die Anteile ihrer Sparkassen erheblich drauf zahlen müssten.

Das Finanzministerium hat nun bis Mitte November Zeit, die Modalitäten einer Auflösung zu prüfen, inklusive der finanziellen Details. Letztendlich müsste der Freistaat ein Gesetz zur Auflösung erlassen.

„Das Finanzministerium begrüßt die konstruktive Diskussion in der SFG“, teilte ein Sprecher gestern mit. Der Freistaat habe die Kommunen gebeten, sich eine Meinung zu bilden. Man werde nun gemeinsam eine Lösung finden.

Die Grünen im Landtag bekräftigten ihre Forderung nach einem Ende der SFG. „Nach dem Notverkauf der sächsischen Landesbank an die LBBW kann ich keinen Mehrwert in der SFG für die Sparkassen mehr erkennen. Die meisten Aufgaben werden bereits durch den Ostdeutschen Sparkassenverband wahrgenommen“, sagte Fraktionschefin Antje Hermenau.

Die Sachsen-Finanzgruppe fungierte bis zum Verkauf der Sachsen LB als Holding für die Landesbank und acht sächsische Sparkassen. Die Beiträge der Institute wurden entsprechend der Beteiligung am Stammkapital an die Kommunen beziehungsweise den Freistaat ausgeschüttet.
Jürgen Kochinke Sabine Schanzmann-Wey