Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 19.09.2008

Außer Kontrolle

Kommentar von Jens Jungmann
 
Die helle Aufregung, die um den Beratervertrag bei der Sachsen Finanzgruppe (SFG) von Ex-Landrat Andreas Schramm (CDU) nun ausbricht, ist mehr als verständlich: Ist doch zeitliche Nähe von Schramms Zustimmung zur Kreisreform, seine Nicht-Kandidatur als neuer Landrat in Mittelsachsen und der Abschluss des SFG-Vertrages frapierend.

Fast noch schlimmer ist aber, wie dieser Vertrag zu Stande kam! Ohne die Anteilseigner - die Kommunen, Kreise, Sparkassen und den Freistaat - offiziell zu fragen, wurde Schramm vom Vorstand verpflichtet. Das liege im „operativen Bereich“ des Vorstandes, klärt das Finanzministerium auf. Sprich: In die Geschäfte mischt man sich nicht ein.

Das mag vielleicht in einem Verbund von Privatbanken gelten, aber doch bitte nicht in einem öffentlich-rechtlichen Institut! Hier geht es um Sparkassen- und Steuergelder, die kontrolliert werden müssen.

Gerade diese fehlende Kontrolle erinnert an die Sachsen LB: Auch dort konnte der Vorstand autark entscheiden. Das Ergebnis ist bekannt - die Bank ging den Bach runter. Alle Schuld wurde auf den Vorstand geschoben, nach dem Motto: „Wir hatten ja nicht die Verantwortung.“ So läuft es offenbar auch diesmal. Auch wenn die SFG nicht als Bank handelt, sondern „nur“ Beraterverträge in sechsstelliger Höhe frei vergibt.

Die Debatte um Ex-Landrat Schramm kommt für die SFG zur Unzeit: Wird die Diskussion um ihre Auflösung doch wieder stärker in den Fokus des Landtags rücken. Gerade weil die Gruppe nach dem Crash der Landesbank ihren Auftrag verloren hat.

Mit der Berufung Schramms zum Berater für die Neuausrichtung - sprich der Suche nach einer neuen Aufgabe - hat sich die SFG einen Bärendienst erwiesen: Der hochdotierte Vertrag des Ex-Politikers ist Wasser auf die Mühlen der Opposition im Landtag. Und auch die Gegner in den eigenen Reihen der Finanzgruppe - und derer gibt es nicht wenige - werden nun verstärkt versuchen, ihre Sparkassen endlich von dem Kunstgebilde SFG zu lösen.