Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 15:11 Uhr, 17.10.2008

Rechtsextremer Abgeordneter befürwortet Waffengewalt gegen Gegner

Landtag schließt Menzel von zehn Sitzungen aus
 
Dresden (ddp-lsc). Der rechtsextreme Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel hat im Landtag erneut für einen Eklat gesorgt. Weil er am Freitag in seiner Rede zum Einsatz von Waffen gegen politische Gegner aufrief, wurde er von zehn Parlamentssitzungen ausgeschlossen. Der 68-jährige hatte gesagt, «gegen Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopathen» würden «nur noch Handgranaten» helfen, gegen die Antifa «nur die Panzerfaust». Menzel äußerte sich als letzter Redner einer von der NPD beantragten Debatte zum Umgang der anderen Parteien mit Rechtsextremen in Kommunalparlamenten.

Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) sprach später von einer «ungeheuerlichen volksverhetzenden Aussage». Er kündigte zugleich an, die Staatsanwaltschaft um eine Prüfung der Äußerung Menzels auf strafrechtliche Relevanz zu bitten.

Durch den Sitzungsausschluss kann Menzel frühestens im Januar wieder an einer Parlamentssitzung teilnehmen. Als Iltgen die Sanktion nach der Mittagspause verkündete und Menzel des Saals verwies, war dieser bereits nicht mehr ins Plenum zurückgekehrt.

Der inzwischen fraktions- und parteilose Menzel war im Herbst 2004 für die rechtsextreme NPD in den Landtag eingezogen. Partei und Fraktion trennten sich später von dem schon häufiger mit extremen und als wirr empfundenen Äußerungen in Erscheinung getretenen Politiker. Die NPD-Fraktion distanzierte sich am Freitag von den «inhaltlich unsinnigen und politisch schädlichen Parolen» Menzels. Im Dezember 2006 soll ein Mitarbeiter Menzels in dessen Auftrag versucht haben, bei laufender Plenarsitzung einen Revolver auf die Besuchertribüne des Landtags zu schmuggeln. Die Waffe war bei einer routinemäßigen Kontrolle in der Tasche des Mannes gefunden worden.

Daraufhin war Menzel zwar im März 2008 wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. In der Revision sei das Urteil jedoch vor kurzem aufgehoben worden, weshalb der Fall noch einmal vor dem Amtsgericht Dresden verhandelt werden müsse, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag auf Anfrage mit.

Verurteilt wurde Menzel nach Angaben der Ermittlungsbehörde bereits in anderen Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage und Strafvereitelung, Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Betrugs. So soll er einmal als Entlastungszeuge einem gewalttätigen Rechtsextremisten ein Alibi verschafft haben.

Von Tino Moritz

ddp/tmo/ple
171511 Okt 08