Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 18:47 Uhr, 11.12.2008

Verfassungsgericht verwirft Abgeordnetenklage gegen Külow

 
Leipzig (ddp-lsc). Die Abgeordnetenklage des Landtags gegen den stasibelasteten Linke-Politiker Volker Külow ist gescheitert. Der sächsische Verfassungsgerichtshof verwarf am Donnerstag den vom Parlament vor einem Jahr gestellten Antrag, dem 48-Jährigen das Mandat abzuerkennen. Dieser Antrag sei unzulässig. Dem Plenum seien Art, Dauer und Intensität der Zuarbeit Külows für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht dargelegt worden, hieß es zur Begründung.

Die bloße Bezugnahme auf Akten der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen reiche nicht aus. Es könne nicht angenommen werden, dass den Abgeordneten eine sachgerechte Beurteilung von Külows MfS-Verstrickung und einer daraus resultierenden «Mandatsunwürdigkeit» möglich gewesen sei, urteilten die Richter.

Der Landtag hatte am 13. Dezember bei drei Enthaltungen mit 86 Ja-Stimmen und 32 Gegenstimmen für eine Abgeordnetenanklage gestimmt. Külow war vorgeworfen worden, als Mitarbeiter der Universität Leipzig Studenten bespitzelt zu haben. Külow hatte seine Stasi-Tätigkeit im Parlament eingeräumt, zugleich aber für sich in Anspruch genommen, «seit der Wende unumkehrbar den Weg vom dogmatischen zum demokratischen Sozialismus eingeschlagen zu haben». Er sei «keinesfalls der Auffassung», dass er für ein Mandat im Landtag untragbar sei.

Ende 2006 war die bis dahin letzte Abgeordnetenanklage in Sachsen gegen den damaligen Linksfraktionschef Peter Porsch daran gescheitert, dass sie nicht innerhalb der gesetzlich notwendigen Frist erhoben wurde. Die Frist war im Fall Külow knapp eingehalten worden.

(SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 151-IX-07)

ddp/tmo/iha
111847 Dez 08



Anmerkung von Karl Nolle:

Die Verteidigung unseres Rechtstaats und der freiheitlich demokratischen Grundordnung kann selber nur nach den strengen Regeln von Verfassung und Recht erfolgen.

Ich habe michdaher, als als einer von drei Landtagsabgeordneten, aus grundsätzlichen Gründen am 13. Dezember 2007 bei der Abstimmung über die Abgeordnetenklage zu Volker Külow enthalten und dazu eine persönliche Erklärung abgegeben, da ich den Sachverhalt nicht selber, an Hand von schriftlichen Dokumenten und Belegen, prüfen konnte. Die Vorwürfe waren somit für alle Abgeordneten, bis auf wenige Ausnahmen, Vorhaltungen vom Hörensagen.

Genau das ist der Grund, warum der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Klage mit der Begründung abgewiesen hat: „Die zur Beurteilung der MfS-Tätigkeit des Angeklagten relevanten Sachverhaltselemente wurden im Plenum nicht oder nur unzureichend bekannt gegeben."

Das Ergebnis ist eine juristische und politische Blamage, da die Betreiber dieser nun gescheiterten Klage bei ihren hohen moralischen Beweggründen dieser keine rechtlich saubere Form geben konnten. Sie haben damit ihrer Sache zum widerholten Male einen Bärendienst erwiesen.