Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 23.12.2008

SPD-Obmann legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwälte ein

 
Dresden. Der SPD-Obmann im sogenannten „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschuss, Karl Nolle, hat bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei ermittelnde Staatsanwälte in der Aktenaffäre des Verfassungsschutzes Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.

In einem Schreiben an Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann sprach Nolle gestern von einem „gravierenden Verstoß gegen Dienstpflichten“. Gemeint ist das Verfahren, das die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen den Leipziger Kriminalhauptkommissar Georg Wehling eingeleitet hatte, nachdem der Polizist im Untersuchungsausschuss vernommen worden war. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren unverzüglich wieder einstellen, weil der Ausschuss Wehling als Zeugen noch gar nicht entlassen hatte.

Gegen den 52-Jährigen sollte wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt werden. Er hatte bestritten, die Hauptquelle für vermutete kriminelle Netzwerke in Leipzig gewesen zu sein und offenbart, dass sich die Verfassungsschützer bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität lange vor ihm mit anderen Mitarbeitern seiner Dienststelle getroffen hatten. Nolle kündigte an, seine Dienstaufsichtsbeschwerde auszudehnen, falls das Vorgehen der Dresdner Staatsanwalt auch von der Generalstaatsanwaltschaft gedeckt werde. (SZ/ts)