Karl Nolle, MdL
Agenturen dpa, 16:58 Uhr, 23.12.2008
Aktenaffäre: Juristischer Streit um Zeugenaussage geht weiter
Dresden (dpa/sn) - Der juristische Streit um die Aktenaffäre des sächsischen Geheimdienstes geht weiter. Der Anwalt des Leipziger Polizisten Georg Wehling stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verfolgung Unschuldiger, Urkundenfälschung, Geheimnisverrat und Nötigung. Zudem habe er zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht, teilte Rechtsanwalt Steffen Soult am Dienstag mit.
Hintergrund ist der Umgang mit Wehling nach seiner Aussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre am 17. Dezember. Wehling bestritt, wichtigster Hinweisgeber für angebliche korrupte Vorgänge in Leipzig gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein, obwohl die Befragung im U-Ausschuss noch gar nicht beendet war. Nach Protesten des Ausschusses wurde das Verfahren vorläufig wieder eingestellt.
Wehling wurde bisher vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und externen Prüfern der Aktenaffäre als entscheidende Quelle für die Anschuldigungen genannt. Demnach sollte der Kriminalhauptkommissar Erkenntnisse aus seiner Polizeiarbeit später als V-Mann des Verfassungsschutzes erneut angeboten haben. Im Ausschuss stellte Wehling klar, dass wichtige Informationen zur Existenz eines Netzwerkes der Organisierten Kriminalität in Leipzig von ihm gar nicht stammen können, da er erst später ins Spiel kam.
Soult warf der Staatsanwaltschaft nun einen «selektiven Umgang mit Fakten» vor. Verschiedene Zeugen seien «unterschiedlich streng und tiefgründig» befragt würden. «Die fragwürdige Praxis, Gerüchte und "Nachrichten" vom Hörensagen einmal als Fakten niederzuschreiben und ein anderes Mal zu verwerfen, wirft kein gutes Licht auf die sächsische Justiz», schrieb der Rechtsanwalt in einer Stellungnahme. Zugleich verlangte er, die «wirklich relevanten Akten zu suchen und gegebenenfalls zu beschlagnahmen».
Die Affäre hatte im Sommer 2007 für Schlagzeilen gesorgt. Nach Medienberichten sollten Dokumente des Geheimdienstes Hinweise auf ein korruptives Netzwerk der Organisierten Kriminalität in Sachsen enthalten, das bis in die Politik und Justiz hineinreichte. In Ermittlungen konnte das aber nicht nachgewiesen werden. Vielmehr stellten externe Sachverständige fest, dass Akten im Verfassungsschutz bewusst aufgebauscht worden waren. So wurde aus einer vermeintlichen Korruptionsaffäre schließlich eine Aktenaffäre.
dpa su yysn z2 st
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