Karl Nolle, MdL
Pressemitteilung der MdL's Mattern/Nolle/Weckesser, 11.04.2001
Antrag an den Landtag zum Büro Ingrid Biedenkopf
15 Abgeordnete aus PDS und SPD fragen nach Verfassungskonformität
DRESDEN. Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages: Ingrid Mattern, Karl Nolle, Ronald Weckesser sowie
Elke Altmann, Prof. Dr. Werner Bramke, Jürgen Dürrschmidt, Dr. Cornelia Ernst, Katja Kipping, Dr. Simone Raatz, Andrea Roth, Dr. Monika Runge, Regina Schulz, Bettina Simon, Heike Werner und Brigitte Zschoche haben am heutigen Tage einen Antrag zum Thema:
"Rechtskonformität »Büro Frau Biedenkopf« und die Haushaltskapitel 0201, Titel 511 52, in Zusammenhang mit dem HH-Kapitel 0201, Titel 422 01 und 425 01"
in den Geschäftsgang des Sächsischen Landtages eingebracht.
Mit diesem Antrag wollen die 15 Abgeordneten prüfen, inwieweit ihr Verfassungsauftrag in Bezug auf die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel durch die Staatsregierung im Freistaat Sachsen wahrgenommen werden kann.
Die Staatsregierung soll dem Landtag zu folgenden Fragen berichten:
1. über die Verfassungskonformität des > Büro Frau Biedenkopf« und den Einsatz öffentlicher Mittel (o.g. HH-Titel) für ein solches »Büro«,
2. welche anderen Beispiele der Ausstattung von Büros, die Ministerpräsidentlnnengattlnnen auf Rechnung der öffentlichen Hand unterhalten, ihr in Deutschland bekannt sind,
3. auf welchem Wege Amtsanmaßung und -missbrauch durch die Inhaberinnen solcher Büros im Allgemeinen und durch Frau Biedenkopf im besonderen Fall ausgeschlossen wird,
4. wie die Staatsregierung sicherstellt, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Tätigkeit des »Büros Frau Biedenkopf« auch öffentlicher Kontrolle unterliegt,
5. wie die Prüfung der Finanzbehörden und Finanzkontrollbehörden zu den Einnahmen und Ausgaben des »Büros Frau Biedenkopf« erfolgt und was bisher seit Bestehen des Büros als Ergebnis solcher Prüfungen festgestellt werden konnte,
6. welche Einnahmearten (auch Spenden, Sponsoring, Geschenke, Erbschaften u.a.) das »Büro Frau Biedenkopf« in welcher Höhe in den einzelnen Jahren seit Bestehen des Büros erzielt hat und wohin diese geflossen sind,
7. wie die Staatsregierung die Möglichkeiten des Landtages zur Kontrolle der Ausgabe öffentlicher Mittel für das „Büro Frau Biedenkopf" einschätzt und ob sie diese für ausreichend hält.
Die 15 einreichenden Abgeordneten erwarten, daß die Staatsregierung fristgemäß und umfassend zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nimmt. Sie erwarten weiterhin, daß der Landtag insgesamt ein hohes Interesse an seiner verfassungsmäßigen Kontrollpflicht hat, diese auch wahrnimmt und deshalb dem Antrag seine Zustimmung gibt.
gez. Mattern (PDS), Nolle (SPD), Weckesser (PDS)