Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 28.01.2009

Landtag scheitert mit Strafgeld gegen Ex-Banker

Michael Weiss muss nicht mehr als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss zur Landesbank erscheinen.
 
Dresden. Das Possenspiel um die Zeugen-Ladung von Ex-Landesbankchef Michael Weiss geht nach fast zwei Jahren nun offenbar in die letzte Runde: Nachdem der Landtag vor wenigen Tagen vor dem Amtsgericht Dresden mit einem Ordnungsgeld gegen den Ex-Manager gescheitert ist, gilt nunmehr als sicher, dass Weiss, eine Schlüsselfigur der Landesbank-Affäre, nicht mehr vor dem Aufklärungsgremium in Dresden erscheinen muss.

Zweimal waren Weiss, der bis 2005 die frühere Landesbank Sachsen leitete, und seine Ehefrau, Andrea Braun, einst Chefin der Landesbank-Tochter, bereits als Zeugen nach Dresden geladen. Beide leben seit fast vier Jahren auf der Sonneninsel Zypern. Doch zunächst scheiterte der Landtag an der falschen Adresse – inklusive Rechtschreibfehler.

Vor wenigen Monaten dann – so der Landtag – sei die Annahme einer mit Hilfe der Deutschen Botschaft erfolgten Vorladung abgelehnt worden. Bitter für die Aufklärer: Weiss und Braun erschienen Mitte November nicht im Untersuchungssausschuss – ohne Entschuldigung für ihr Fernbleiben, rügte damals der Landtag.

Der Rücksendeschein fehlt

Erzürnt über diesen Affront beantragte der Landtag daraufhin beim Amtsgericht Dresden ein Ordnungsgeld gegen beide. Doch die Richterin winkte vor wenigen Tagen ab: Die Zustellung an das Postfach an Zypern sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Es fehle ein Rücksendeschein. Der aber sei laut EU bei einer gerichtlichen Zustellung auf Zypern dringend erforderlich.

„Diese Niederlage müssen wir jetzt wohl einstecken“, ärgert sich Ausschuss-Vize Sebastian Scheel (Linkspartei) über die erneute peinliche Schlappe. Er rechnet nun nicht mehr damit, dass Weiss und Braun nochmals vorgeladen werden. Die letzten Zeugen-Termine im Juni seien bereits „ausgebucht“; ohnehin ende die Ausschussarbeit im Sommer, bedauert Scheel.

Und als hätte das Amtsgericht noch den i-Punkt unter die Vorladungs--Affäre setzen wollen, ist in seinem aktuellen Beschluss zu Weiss und Braun erneut die falsche Adresse der beiden Wahl-Zyprioten enthalten. Sogar der anfängliche Rechtschreibfehler, der wohl jedem zypriotischen Briefträger eine Zustellung unmöglich machen dürfte, hat wacker durchgehalten.
Von Annette Binninger