Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:49 Uhr, 13.06.2009

Nächste Runde im Streit um Tillichs DDR-Fragebogen

Mit neuen Anträgen wollen „Spiegel“ und „Welt“ Auskünfte juristisch erzwingen
 
Dresden (ddp). Der juristische Streit um eine Erklärung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) aus dem Jahr 1999 zu seiner DDR-Vergangenheit geht in eine neue Runde. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Dresden vom Freitag liegen inzwischen zwei Anträge von Redakteuren des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und der Tageszeitung „Die Welt“ sowie ihren jeweiligen Verlagen vor, mit denen der durch die Staatskanzlei vertretene Freistaat zu Auskünften über Tillichs Erklärungsbogen verpflichtet werden soll. In beiden Fällen sei die Staatskanzlei bereits um Stellungnahme gebeten worden.

Das Nachrichtenmagazin beantragte den Angaben zufolge Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses vom 7. Mai, dem die Staatskanzlei aus seiner Sicht noch nicht nachgekommen sei. Verlangt werde, dass der Freistaat binnen einer Woche mitteile, wie Tillich einzelne Fragen in dem von ihm ausgefüllten Erklärungsbogen beantwortet habe. Falls das nicht geschehe, solle ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro verhängt werden. Nach Gerichtsangaben hält der „Spiegel“ die bisherigen Erklärungen Tillichs für nicht ausreichend.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss die Staatskanzlei dazu verpflichtet, Auskunft über bestimmte Antworten Tillichs von 1999 zu geben. Eine Auskunftspflicht zum Stasi-Fragenkomplex sahen die Richter nicht. Dagegen legte das Magazin bereits Ende Mai Beschwerde ein, der Fall ist nun vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen anhängig.

Die „Welt“ wiederum habe vor einer Woche den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, teilte das Gericht weiter mit. Damit solle der Freistaat verpflichtet werden, Auskunft über Tillichs bisherige Erklärungen zu seiner DDR-Vergangenheit zu geben. Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) hatte vor einem Monat versichert, dass ihm außer Tillichs Erklärung von 1999 weitere, etwa vor dessen Ernennung zum Umweltminister 2004, nicht bekannt seien.

Beermann hatte den Gerichtsbeschluss vom 7. Mai im Streit mit dem „Spiegel“ zum Anlass genommen, fünf Tage später die Antworten Tillichs zu veröffentlichen, zu denen der Freistaat aus seiner Sicht verpflichtet wurde.

Tillich war im Herbst 1999 aus dem EU-Parlament in die sächsische Staatsregierung gewechselt, zunächst bis zum Frühjahr 2002 als Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, dann bis Oktober 2004 als Staatskanzleichef. Nach seinem Wechsel ins Umweltministerium folgte 2007 das Amt des Finanzministers. Seit einem Jahr ist er Ministerpräsident.

Der 50-jährige Sorbe führt die CDU erstmals in die Landtagswahl am 30. August. Im Herbst 2008 war er in die Kritik geraten, weil er zuvor lange Zeit seinen Posten als für Handel und Versorgung zuständiger Stellvertreter des Rates des Kreises Kamenz in mehreren Lebensläufen nicht ausdrücklich erwähnt hatte.

(Weitere Quelle: Gerichtssprecherin auf ddp-Anfrage)

Von Tino Moritz

ddp/tmo/stu
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