Karl Nolle, MdL

Berliner Zeitung, 03.05.2001

Gutachten: Biedenkopfs Miete war zu hoch

Ministerpräsident muss aber Kosten für private Nutzung von Personal und Dienstwagen nachzahlen
 
DRESDEN, 2. Mai. In der so genannten Dienstvillenaffäre ist der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) überraschend entlastet worden. Ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes und am Mittwoch in Dresden vorgestelltes Gutachten kommt zu dem Schluss: Der CDU-Politiker habe nicht zu wenig, sondern zu viel Miete für seine Dienstwohnung auf dem Weißen Hirsch in Dresden gezahlt. Grund dafür sei unter anderem, dass die Wohnungsgröße falsch berechnet wurde. Allerdings werden Biedenkopf noch die Kosten für die Nutzung von Personal der Staatsregierung und für Privatfahrten mit einem Dienstwagen in Rechnung gestellt.

25 Quadratmeter kleiner

"Ich gehe davon aus, dass es zu Nachzahlungen kommt", sagte Staatskanzleichef Georg Brüggen am Mittwoch in Dresden. Zuvor war der mit Spannung erwartete Bericht einer Arbeitsgruppe vorgestellt worden, die kurz vor Ostern von der Staatskanzlei eingesetzt worden war. Sie sollte Vorwürfe klären, wonach die Biedenkopfs für ihre Wohnung eine zu geringe Miete zahlen und darüber hinaus Dienstpersonal der Staatsregierung für private Zwecke in Anspruch nehmen.
Der Ministerpräsident und seine Frau bewohnen seit 1990 eine Vier-Zimmer-Wohnung in einem Gästehaus der Staatsregierung in der Dresdner Schevenstraße. Für die Wohnung müssen sie jedoch erst seit dem 1. Juli 1997 Miete zahlen. Bis dahin hatte Biedenkopf Anspruch auf eine kostenlose Dienstwohnung.

Seit 1997 stellt die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft dem Ministerpräsidenten eine Warmmiete von 1 857,05 Mark in Rechnung. Kritikern zufolge müsste dieser Betrag entsprechend der ortsüblichen Miete dagegen bei rund 2 700 Mark liegen. Ein Dresdner Rechtsanwalt hatte den Ministerpräsidenten deshalb wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Außer der seiner Meinung nach zu geringen Miete machte er geltend, dass die Biedenkopfs das im Gästehaus tätige und von der Staatsregierung bezahlte Personal kostenlos in Anspruch nehmen.

Nach dem Prüfbericht sind diese Vorwürfe aber nicht mehr aufrechtzuerhalten. So kommt ein im Zuge der Überprüfungen erstelltes juristisches Gutachten zu dem Schluss, dass den Biedenkopfs "deutlich zu hohe Mieten" in Rechnung gestellt worden seien, weil der Wohnraum der Mietpreisbindung unterlegen habe. Allerdings habe ein juristischer Gutachter dieser Auffassung von einer mietpreisgebundenen Wohnung widersprochen. Hinzu komme außerdem, dass die Mietfläche der Biedenkopf-Wohnung 25 Quadratmeter kleiner sei als ursprünglich berechnet. Allein dadurch habe der Ministerpräsident seit 1997 rund 13 800 Mark zu viel Miete gezahlt. Alles in allem "kämen erhebliche Rückzahlungsansprüche des Ministerpräsidenten gegen den Freistaat in Betracht", heißt es in einer Erklärung der Staatskanzlei.

Weitere Zahlungsverpflichtungen

Diesen Ansprüchen gegenüber stehen Forderungen von rund 23 000 Mark an Biedenkopf. So muss er für die letzten zehn Jahre rund 7 000 Mark als geldwerten Vorteil für "sog. Privat- und Zweifelsfahrten" seiner Gattin mit der Fahrbereitschaft des Innenministeriums abführen. Eine weitere Zahlung in Höhe von 16 000 Mark ergibt sich aus der Beschäftigung von Mitarbeitern des Dresdner Gästehauses in Biedenkopfs Haus am Chiemsee. Schließlich müssen auch noch die Kosten für die zeitweilige Unterbringung von Verwandten im Gästehaus der Regierung in Dresden errechnet werden.
(von Andreas Förster)