Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 03:40 Uhr, 04.07.2009

Gericht urteilt womöglich erst nach Wahl im Streit um Tillich-Vita

 
Leipzig (ddp-lsc). Im Streit um die Informationspolitik der Staatskanzlei zu früheren Angaben von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) zu seiner DDR-Vergangenheit wird der sächsische Verfassungsgerichtshof womöglich erst nach der Landtagswahl am 30. August ein Urteil fällen. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp in Leipzig ist der Termin der Entscheidung derzeit «nicht absehbar».

Der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle hatte nach Gerichtsangaben wegen der aus seiner Sicht unzureichenden Antworten der Staatskanzlei auf seine Anfragen zu Tillichs Vergangenheit vor inzwischen sechs Wochen seinen Antrag im Organstreitverfahren gegen die Staatsregierung eingereicht. Das Gericht habe der Staatsregierung bis Mitte Juli die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt, auf die anschließend wiederum Nolle reagieren könne. Deshalb und wegen der Ladungsfristen für die übliche mündliche Verhandlung sei unklar, ob das Gericht noch vor dem Wahltermin entscheiden werde.

Am Mittwoch hatte Tillich erstmals bekannt, auf einem Erklärungsbogen 1999 zu seinem Amtsantritt als sächsischer Minister die Frage nach dienstlichen Stasi-Kontakten verneint zu haben. Wegen der Logik der Fragestellung sieht er keinen Widerspruch dazu, sich zu DDR-Zeiten zweimal als für Handel und Versorgung zuständiges Mitglied im Rat des Kreises Kamenz mit Stasi-Mitarbeitern getroffen zu haben. Dies hatte er im Herbst 2008 eingeräumt.

Nolle sieht in den Antworten von Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) auf seine Anfragen zu Tillich eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte. Wegen der lange Zeit ausbleibenden Auskünfte zu Tillichs Angaben 1999 befindet sich der Freistaat derzeit auch im Rechtsstreit mit dem Magazin «Der Spiegel» und der Tageszeitung «Die Welt».

ddp/tmo/pon
040340 Jul 09