ZDF heute-journal, 18.06.2001
Strafanzeige gegen Kurt Biedenkopf
Nolle: Sachsens Ministerpräsident hat vier bis sechs Millionen Mark veruntreut
Der sächsische SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle hat Strafanzeige gegen Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) wegen Untreue erstattet. Nolle wirft Biedenkopf vor, vier bis sechs Millionen Mark veruntreut zu haben. Der Ministerpräsident habe sein Haus am Chiemsee von sächsischen Polizisten bewachen lassen.
Die Anzeige richte sich auch gegen den ehemaligen Innenminister Heinz Eggert (CDU) und sei bei der Dresdner Staatsanwaltschaft eingereicht worden. Nolle forderte Finanzminister Thomas de Maiziere (CDU) auf, zu prüfen, in welcher Höhe durch die Bewachung des Hauses dem Freistaat Schaden entstanden sei.
SPD-ANTRAG GESCHEITERT
Unterdessen ist die Opposition in Sachsen ist mit ihrem Antrag auf Nachprüfung der Regelungen zur Mietaffäre von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) im Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen gescheitert. Die CDU-Mehrheit im Ausschuss lehnte am Montag einen entsprechenden SPD-Antrag ab. Unter Hinweis auf die Berechnungen des Landesrechnungshofes wollte die SPD das Finanzministerium dazu bewegen, die finanziellen Nachforderungen an den Regierungschef zu überarbeiten.
Biedenkopf hatte nach wochenlangen Diskussionen 122.808 Mark hauptsächlich für die private Beschäftigung von Landespersonal nachgezahlt. Grundlage war eine vom Finanzministerium vorgeschlagene Regelung zum Regierungs-Gästehaus, in dem Biedenkopf seit 1990 wohnt. Der Rechnungshof hatte dagegen jährliche Nachzahlungen von 80.000 bis 100.000 Mark mindestens von 1997 an ins Gespräch gebracht. Die Behörde verlangte aber zugleich eine Billigkeitsregelung für Biedenkopf, weil ihm gegenüber nie finanzielle Forderungen für die private Beschäftigung von Personal des Gästehauses geltend gemacht worden waren.
BESCHLUSSEMPFEHLUNG
Nach der Ablehnung des SPD-Antrags wird der Landtag an diesem Donnerstag über eine von der CDU vorgelegte Beschlussempfehlung abstimmen, wonach der kritische Bericht des Rechnungshofes zum Gästehaus lediglich zur Kenntnis genommen wird. In der Empfehlung heißt es, der Landtag halte den vom Finanzministerium zu Grunde gelegten Maßstab für die Nachzahlungen Biedenkopf für angemessen.
18. Juni 2001
Mit Material von: DPA