Karl Nolle, MdL

Frankfurter Rundschau, 03.05.2001

Biedenkopf muss nachzahlen

Bericht sieht Missmanagement in Dienstvilla / Miete zu hoch
 
DRESDEN. Die sächsische Landesregierung hat Missmanagement beim Betrieb der Dresdner Dienstvilla von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) zugegeben. Der Chef der Staatskanzlei, Georg Brüggen, sagte bei der Vorstellung eines Prüfberichts am Mittwoch in Dresden, Biedenkopf müsse für den Einsatz von Mitarbeitern in seinem Privathaus am Chiemsee und für die Nutzung von Dienstfahrzeugen durch seine Frau Ingrid Nachzahlungen leisten.

DRESDEN, 2. Mai. Wie viel der Ministerpräsident an den Freistaat zahlen müsse, wisse er nicht, erklärte Brüggen. Zusätzlich seien von Biedenkopf an das Finanzamt Nachzahlungen für geldwerte Vorteile zu entrichten. Der Staatskanzleichef sagte, Ingrid Biedenkopf habe in der Dienstvilla geschaltet und gewaltet wie ein Kompaniefeldwebel. Um alles habe sich die 70-Jährige gekümmert. In einem Fall habe Ingrid Biedenkopf Miete für Verwandte nachzahlen wollen, die in Räumen des Landesregierung untergebracht worden seien. Es seien aber keine Zahlungen eingegangen, „die Spur hat sich verwischt". Kurt Biedenkopf habe gesagt, in Zweifelsfällen solle zu seinen Lasten entschieden werden, berichtete Brüggen.

Nach Angaben des Staatskanzleichefs muss Biedenkopf jedoch nicht deshalb Geld an den Freistaat zahlen, weil er angeblich zu wenig Miete für seine Wohnung in der Dienstvilla gezahlt hat. Zwei Gutachter, die die Arbeitsgruppe der Landesregierung befragt hatte, waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Nach Auffassung eines Miet-Gutachters unterliege die Dienstvilla der Mietpreisbindung. Dann seien die gezahlten 8,15 Mark pro Quadratmeter zu viel gewesen. Zudem sei der Experte zum Ergebnis gekommen, dass bei der Berechnung der Miete statt 150 nur 130 Quadratmeter hätten zu Grunde gelegt werden dürfen. Bezogen darauf habe Biedenkopf von 1997 bis heute rund 16800 Mark zu viel entrichtet.

Ein Jurist habe dagegen gesagt, das Haus unterliege nicht der Mietpreisbindung. Brüggen berichtete, der Rechnungshof habe 1994 Mängel bei der Mietberechnung für das Gästehauses festgestellt und dies der Regierung mitgeteilt. Die Staatskanzlei habe aber nicht reagiert.

Die von der Staatskanzlei nach Vorwürfen gegen Biedenkopf eingesetzte Prüfungsgruppe stellt in ihrem Bericht fest, dass Ingrid Biedenkopf die Fahrbereitschaft des Innenministeriums unberechtigt genutzt hat. Überprüfungen der Fahrtenbücher durch Regierungsbeamte seien fehlerhaft vorgenommen worden.

An das Finanzamt muss die Familie Biedenkopf laut dem Bericht für die vergangenen zehn Jahre pro Jahr 700 Mark zurückzahlen. Für die Nutzung von Dienstpersonal in Biedenkopfs Privathaus am Chiemsee stehe dem Ministerpräsidenten eine Zahlungsverpflichtung von insgesamt 15 800 Mark ans Finanzamt ins Haus.

Biedenkopf war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der SPD-Politiker Karl Nolle im Februar Anfragen zur Dienstvilla gestellt hatte. Ein Dresdner Anwalt zeigte Biedenkopf wegen Steuerhinterziehung an. Nolle sagte am Mittwoch der FR, er werde sich dafür einsetzen, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss das Finanzgebaren der Biedenkopfs in der Dienstvilla unter die Lupe nehmen werde. Ende Mai wird sich der Haushaltsausschuss des Dresdner Landtages mit dem Fall befassen.
(Bernhard Honnigfort)

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