Intranet-Archiv im Sächsischen Landtag, 14.10.2001
"Schwarze" Kasse im Gästehaus der Staatsregierung (1) + (2)
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion Drucksache 3/4802+3
STAATSKANZLEI
01095 DRESDEN
SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion Drucksache 3/4802
Thema: Führung einer Kasse im Gästehaus der Staatsregierung (1)
Dresden, 04.10.2001 SK 12-0141.50
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
1. Frage: In welcher Höhe wurden in den Jahren 1996-2001 Einnahmen für diese Kasse erzielt (falls nicht bekannt, Schätzung unter Angabe der Grundlagen)?
In den Jahren 1996 bis 1999 wurden schätzungsweise jeweils ca. 8,5 TDM, im Jahr 2000 ca. 8 TDM und im Jahr 2001 bis zur Auflösung der Kasse ca. 3,4 TDM an Einnahmen erzielt.
Die Schätzung beruht auf der durchschnittlichen Anzahl der Verpflegungsteilnehmer und der von den Bewohnern für das Waschen der Bettwäsche etc. erhobenen Pauschale.
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2. Frage: Welche Barabhebungen wurden in diesem Zeitraum getätigt (Datum und Höhe, Dienststellung der verfügenden Person)?
3. Frage: Welche Schecks wurden zu Lasten dieses Kontos eingelöst (Datum der Einlösung, Betrag, Dienststellung der einlösenden Person)?
In den Jahren 1996 bis 2001 (bis 09.05.) wurden die nachfolgend aufgeführten Barabhebungen getätigt. Die Barabhebungen erfolgten ausschließlich durch die Einlösung von Schecks. Die Einlösung erfolgte durch Mitarbeiter (Arbeiter) der Staatskanzlei/Gästehaus Schevenstraße.
Datum.........Betrag
20.05.1996....500,00 DM
01.10.1996....500,00 DM
03.11.1997....500,00 DM
25.05.1998....500,00 DM
20.07.1998....500,00 DM
02.11.1998....500,00 DM
28.01.1999....500,00 DM
28.01.1999..1.000,00 DM
22.02.1999....300,00 DM
16.03.1999....500,00 DM
21.10.1999....500,00 DM
08.02.2000....500,00 DM
27.03.2000....600,00 DM
06.11.2000....600,00 DM
21.02.2001....600,00 DM
26.03.2001....600,00 DM
02.05.2001....800,00 DM
09.05.2001....300,00 DM
Gesamt:.....9.800,00 DM
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4. Frage: Welche Beträge wurden von der Staatskanzlei auf das „Hauskonto" überwiesen (Datum, Betrag, Bezeichnung des Anlasses)?
Die Hauskostenabrechnungen beinhalten in der Regel folgende Positionen:
- Abrechnung von Essen im Rahmen von Repräsentationsverpflichtungen - Abrechnung von Arbeitsessen MP
- Abrechnung von Verbrauchsmaterial
- Abrechnung von Ausgaben zur Bewirtschaftung des Grundstücks, Gebäudes und der Räume
- Abrechnung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen und sonstigen Gebrauchsgegenständen
Die nachfolgend dargestellten Zahlungen sind jeweils durch Rechnungen belegt. Der jeweils konkrete Einzelanlaß kann im Nachhinein heute nicht mehr exakt ermittelt werden.
Jahr Datum.....Betrag
1996
22.01.96..1.676,87 DM
24.01.96....214,24 DM
13.02.96....391,51 DM
05.03.96....577,72 DM
06.05.96....789,30 DM
05.06.96..1.760,19 DM
10.06.96....753,33 DM
06.08.96....281,75 DM
12.09.96..1.129,92 DM
09.10.96..1.406,75 DM
28.10.96....342,53 DM
14.11.96....456,58 DM
1997
28.01.97..1.628,36 DM
26.02.97....624,14 DM
10.04.97....488,99 DM
12.05.97....437,32 DM
22.05.97....208,45 DM
30.06.97..1.234,98 DM
11.09.97..1.024,11 DM
19.09.97....525,60 DM
14.10.97..1.464,52 DM
11.12.97....570,14 DM
1998
03.12.98....613,03 DM
07.05.98....379,79 DM
13.10.98..1.234,79 DM
Seite 4
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Jahr Datum.....Betrag
14.07.98....968,10 DM
23.06.98..1.379,16 DM
27.01.98..1.037,72 DM
27.02.98....336,38 DM
27.06.98....711,67 DM
31.05.98....439,31 DM
1999
02.02.99..1.601,45 DM
25.02.99..2.455,09 DM
21.04.99....391,89 DM
17.06.99..1.121,22 DM
17.08.99....563,01 DM
08.09.99....368,39 DM
27.10.99....617,05 DM
08.03.99....925,27 DM
05.11.99..1.593,86 DM
2000
20.12.99....320,29 DM
03.02.00....592,48 DM
28.02.00..1.681,19 DM
27.04.00..1.740,23 DM
19.05.00....322,11 DM
05.07.00....255,60 DM
21.09.00....507,84 DM
20.11.00..1.851,97 DM
10.02.00....147,82 DM
5. Frage: Wurden die Mietzahlungen von Herrn Andreas Waldow an den Freistaat mittlerweile nachweisbar beglichen? Wenn ja, wann und in welcher Höhe, nach welcher Berechnung? (Vgl. Brüggen-Bericht vom 2. Mai 2001, S.34/35)
Die Mietzinszahlungen für den Nutzungszeitraum 04. April 1995 bis 17. Juni 1995 in Höhe von 2.630, 39 DM wurden von Herrn Waldow nach Rechnungslegung durch die Liegenschaftsverwaltung am 11.06.01 (Wertstellung) beglichen.
Die Berechnung des Mietzinses erfolgte nach der genutzten Fläche, der Mietdauer und dem von der Liegenschaftsverwaltung festgelegten Mietzins in Höhe von 21,75 DM/qm.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Brüggen
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STAATSKANZLEI
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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
An den CHEF DER STAATSKANZLEI Präsidenten des Sächsischen Landtages
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01067 Dresden
Dresden, 04.10.2001 SK 12-014150
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion Drucksache 3/4803
Thema: Führung einer Kasse im Gästehaus der Staatsregierung (2)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt:
1. Frage: Trifft es zu, dass in der Kasse auch Abgaben der Bewohner für die Nutzung von Personal des Gästehauses für private Zwecke vereinnahmt wurden? Wenn ja, in welcher Höhe? (Vergleich Bild-Zeitung Dresden B. Mai 2001, S. 2)
Ja. Bei den Abgaben der Bewohner handelt es sich um von diesen erhobene Essenspauschalen, im wesentlichen für das Frühstück und für gelegentliche Abendessen, und um die sog. Wäschepauschale in Höhe von 25 DM monatlich für das Bereitstellen der Bettwäsche, Bademäntel und Handtücher. In diesen Pauschalen sind anteilig auch Personalkosten enthalten.
Die Gesamtsumme der Abgaben der Bewohner kann nicht mehr festgestellt werden.
2. Frage: Wurden Abgaben der Bewohner an die Staatskanzlei oder sonst an öffentliche Kassen weitergeleitet (Datum und Höhe der Zahlungen)?
Alle der Wirtschaftskasse zugeflossenen Einnahmen wurden für notwendige Ausgaben, hauptsächlich für Lebensmittel, verwendet. Die von den Bewohnern bezahlten Abgaben wurden nicht an die Staatskanzlei oder an öffentliche Kassen weitergeleitet. Mit den Abgaben wurden unmittelbar die Ausgaben bestritten.
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Mit der Auflösung der. Wirtschaftskasse des Gästehauses zum 02.07.2001 wurde das Guthaben dem Landeshaushalt zugeführt.
3. Frage: Wurden aus der Kasse auch Ausgaben für Beschäftigungsverhältnisse bezahlt (Datum der Zahlung, Höhe, Funktion der beschäftigten Person)?
Nein.
4. Frage: Wurden für diese Beschäftigungsverhältnisse Steuern und Sozialabgaben abgeführt (Datum der Zahlung, Art und Höhe der Sozialabgabe)?
Entfällt.
5. Frage: Auf welche Adressaten wurden noch vorhandene Rechnungen ausgestellt (soweit es Datenschutzbelange erfordern, genügt die Angabe der Dienststellung)?
Eingegangene Rechnungen waren auf folgende Adressaten ausgestellt:
Sächsische Staatskanzlei Gästehaus
Schevenstraße 1 01326 Dresden
Gästehaus der Landesregierung Sachsen Archivstraße 1
01097 Dresden
Gästehaus der Landesregierung Schevenstraße
01097 Dresden
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Büro
Ingrid Biedenkopf Archivstraße 1 01097 Dresden
Gästehaus der Staatsregierung Schevenstraße 12
01326 Dresden
Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Brüggen
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