Ein Landrat wie ein Fürst - Vetternwirtschaft, die Erste
Nach der Wahl wird ein Landrat, genau wie andere Repräsentanten der Demokratie, als Erstes vereidigt - im Interesse des Landkreises und seiner Bevölkerung soll das Amt ausgeübt werden. Der Landrat soll "Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben". Der Stollberger Landrat Udo Hertwich hat eine sehr eigenwillige Interpretation seines Amtseides. Hertwich ist nämlich nicht nur Landrat, er ist auch gleichzeitig Unternehmer. Das ist an sich möglich und nicht gesetzeswidrig. Allerdings: Der Landrat Hertwich sorgte dafür, dass dem Unternehmer Hertwich nicht das Geld ausgeht. Und zwar mit folgender Methode.
1997 gründete der Landrat zusammen mit einem Freund eine Firma, die abis-Umwelttechnik. Diese Firma kaufte dann eine Anlage zur Beseitigung von Fäkalien. Kurz darauf schrieb der Landkreis einen Auftrag zur Entsorgung von Fäkalien aus und siehe da - den Auftrag erhält die abis-Umwelttechnik, an der Landrat Hertwich über Umwege beteiligt ist. 1999 dann ist die Anlage hinüber. Doch die Sanierung übernimmt nicht etwa die Eigentümerfirma, also die abis-Umwelttechnik. Stattdessen beschließt Landrat Hertwich in einer Eilentscheidung, dass der Kreis die Sanierung der Anlage bezahlt. Darüber dürfte sich die Firma gefreut haben - und damit auch der Unternehmer Hertwich. Laut Kaufvertrag allerdings hätte die abis die Anlage selbst sanieren müssen, doch der Landrat entschied, dass der Steuerzahler dafür aufkommen soll.