Ein Minister, der das Parlament belügt - ohne Folgen
Jeder Minister sollte es mit der Wahrheit eigentlich sehr genau nehmen. Zu erwarten ist dies zumal von einem Wissenschaftsminister, der gleichzeitig Vorsitzender des Zentralkomitees der Katholiken in Deutschland ist. Doch wenn man sich über eine Krankenschwester ärgert, kann man das Achte Gebot schon mal vergessen...
Zur Überprüfung einer eventuellen Stasi-Vergangenheit von Mitarbeitern, auch nachgeordneter Behörden, hatte der Ex-Minister eigens einen nahezu zweiten persönlichen Referenten berufen, der auch in Arbeitsrechtsstreitigkeiten die Aktenanforderungen gegenüber der Gauckbehörde vorbereitete und dem Minister persönlich vortrug.
Und irgendwann passierte, was nicht passieren darf: Man hatte sich vor dem Arbeitsgericht mit Monika S., einer Krankenschwester in der Medak (Medizinische Akademie), auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnis geeinigt. Dennoch berichteten die Medien darüber, dass sich Monika S. ungerecht behandelt fühlte. Das mag nicht zugetroffen haben, ist aber irrelevant: Hier hätte der Minister klarstellen können, dass man sich beiderseitig auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte.
Nicht so Professor Meyer. Der schickte seinen Referenten in die Spur, der bei der Gauckbehörde Unterlagen über Frau S. anforderte. Dies ist allerdings laut Stasiunterlagengesetz nur zulässig, wenn man diese Informationen zum Führen eines Arbeitsrechtsstreites benötigt. Der war jedoch beendet. Die rechtswidrige Behauptung, der Rechtsstreit sei noch nicht beendet, wurde vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten bemerkt.