Wer nicht passt, wird passend gemacht: Die CDU und der Datenschützer
Datenschützer sind sehr penible Menschen. Sie wachen darüber, dass die persönlichen Daten der Bürger ordnungsgemäß gespeichert und korrekt "verarbeitet werden" - wie es im Juristendeutsch heißt. Auch Sachsens langjähriger oberster Datenschützer (1990-2004), Thomas Giesen, stand in dem Ruf, sehr genau hinzuschauen. Im Laufe seiner Amtszeit ist er dabei mehrfach mit der Sächsischen Landesregierung angeeckt, beispielsweise mit Kritik am Datenschutz im Hause des Justizministers Heitmann oder am Büro von Ingrid Biedenkopf.
Der sächsischen CDU und ihrer Regierung war das zu viel Kontrolle. Nachdem ein Bericht des Datenschutzbeauftragten im Sommer 2000 den Justizminister zum Rücktritt zwang, wollte die CDU zurückschlagen. Der Datenschutzbeauftragte wurde wegen Verrat von Amtsgeheimnissen angeklagt. Er soll in drei Fällen, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterlegen hätten, eben dieses Amtsgeheimnis verletzt haben. Doch das Verfahren endete mit einem Freispruch erster Klasse. Während des Prozesses wurde noch einmal die Praxis im Justizministerium aufgerollt. Der ehemalige Justizminister Heitmann wurde sogar in die für ihn peinliche Lage versetzt, seine dienstlichen Fehltritte vor der Öffentlichkeit wiederholt auszubreiten. Das Gericht bestätigte dem Datenschützer eine korrekte Amtsführung.
Zeitgleich zu diesem Verfahren brachte die CDU-Landesregierung ein Gesetz in den Landtag ein, mit dem sie den obersten sächsischen Datenschützer de facto mundtot machen wollte. Nach den Plänen der Regierung sollte dem Datenschützer der Zugang zu Daten im Kernbereich der Exekutive verwehrt werden. Nur noch in Ausnahmefällen hätte er Einsicht in Personalunterlagen nehmen dürfen.