Im gleichen Zug sollte das Gesetz die Abwahl des Datenschützers durch den Landtag herbeiführen. Die CDU behauptete, dafür reiche die absolute Mehrheit aus, die sie innehat. Eine solche Abwahl erfordert aber eine 2/3-Mehrheit, über die die CDU nicht verfügt.
Nicht nur die SPD-Landtagsfraktion wehrte sich gegen das Gesetz. Bundesweit erhob sich Protest. Der langjährige Bremer Datenschutzbeauftragte und jetzige Konzerndatenschutzbeauftragte von Daimler-Chrysler hielt den Gesetzentwurf der Landesregierung sogar für verfassungswidrig. Am Ende musste die CDU den Entwurf zurückziehen und scheiterte daran, unbequeme Geister ruhig zu stellen.